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Nachrüstung eines Heizkörpers

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.10.2011, 21:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 3
Lächeln Nachrüstung eines Heizkörpers

Da das Wohn/Eßzimmer im EG direkt über einem unbeheizten Kellerraum liegt, möchte ich in diesen Kellerraum eine Heizung (sogar auf meine Kosten) nachrüsten lassen.
Ich habe diese Leistung beim Vermieter um Genehmigung angefragt.
(Zur Erklärung: Ich wohne in einer DHH und der Nachbar hat eben so eine Heizung schon im Jahr 1996 nachgerüstet!)

Jetzt kam ein Einwurfeinschreiben mit der Untersagung der Leistung!

Kann ich das Anfechten??



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  #2  
Alt 27.10.2011, 08:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachrüstung eines Heizkörpers

Zitat:
Kann ich das Anfechten??
Mit welcher Begründung? Sie wohnen doch nur zur Miete und über die von Ihnen angesprochenen Veränderungen bestimmt immer noch der Eigentümer. Und der kann das ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Warum bekleben Sie denn nicht die Decke dieses Kellerraums mit einer hochdichten Fassadendämmung?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.10.2011, 14:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Nachrüstung eines Heizkörpers

Weil ich das auch genehmigen lassen muss und das nicht weniger kostet und der Keller dann immer noch kalt ist.

Aber eigentlich möchte ich eine Frage nicht mit einer gegenfrage oder einem subjektiven Kommentar beantwortet haben.

Ein Nein, mit der passenden Begründung hätte mir gereicht!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.10.2011, 15:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachrüstung eines Heizkörpers

Zitat:
Aber eigentlich möchte ich eine Frage nicht mit einer gegenfrage oder einem subjektiven Kommentar beantwortet haben.
Dann rate ich ganz dringend bei der nächsten Frage zum Mietrecht einen entsprechenden Anwalt zu konsultieren. Der nimmt vielleicht Rücksicht auf Ihre Befindlichkeiten betreffs Gegenfragen und Kommentaren.

Zitat:
Weil ich das auch genehmigen lassen muss und das nicht weniger kostet und der Keller dann immer noch kalt ist.
Das ist natürlich großer Quatsch! Erst bei Auszug müsste auf Verlangen des Vermieters die Dämmung entfernt werden (der Heizkörper aber auch).

Zitat:
Ich wohne in einer DHH und der Nachbar hat eben so eine Heizung schon im Jahr 1996 nachgerüstet!
Was der Nachbar hat, oder nicht hat, tangiert Ihr Mietverhältnis noch nicht einmal peripher.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.10.2011, 23:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Nachrüstung eines Heizkörpers

Sie haben Recht.

Die Nachfrage bei einem Anwalt wäre besser.

So einen gequirlten Sch... habe ich schon lange nicht mehr gehört. Sie scheinen ja den nachbarn und die Mietverhältnisse sehr gut zu kennen.

Vielen Dank.

Ein Forumnutzer weniger.......
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28.10.2011, 09:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachrüstung eines Heizkörpers

Zitat:
Ein Forumnutzer weniger.......
Hoffentlich!

Fragesteller, die so beratungsresistent sind liebt jedes Forum.
Mit Zitat antworten
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