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Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 26.09.2012, 23:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2012
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Hallo,
"mein" Haus ist verkauft! Ich wohne seit 7 Jahren in meiner Wohnung, zahle 460€ Miete, plauschal (incl. aller Nebenkosten, auch Strom), was für mich und meinem Vor-Vermieter OK war! -
Der Neue Vermieter will den Strom sperren, sodass ich selber anmelden und natürlich auch zahlen muss. So würde sich meine Pauschal-Miete auf ca. 500-510€ erhöhen. (Ich gehe recht sparsam mit Strom um)
Ich kenne: "Kauf bricht Miete nicht."
Aber trifft DAS im diesem speziellem Fall auch zu???
Für Antworten wäre ich dankbar!!!
Gruss Alegria



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  #2  
Alt 27.09.2012, 06:10
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Zitat:
Ich wohne seit 7 Jahren in meiner Wohnung, zahle 460€ Miete, plauschal (incl. aller Nebenkosten, auch Strom), was für mich und meinem Vor-Vermieter OK war! -
Offensichtlich handelt es sich um einen Pauschalvertrag, der seit Jahren Bestand hat.

Der § 566 BGB Abs.1 sagt: (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Ich sehe daher für den neuen Eigentümer keine Möglichkeit diese vertragliche Vereinbarung, selbst wenn sie mündlich wäre, zu ändern.
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  #3  
Alt 27.09.2012, 14:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Zitat:
zahle 460€ Miete, plauschal (incl. aller Nebenkosten, auch Strom),
Sollte zu den Nebenkosten auch die Heizung gehören (Bruttowarmmiete), dann kann Ihr Vermieter mit dem Hinweis auf die Heizkostenverordnung den Mietvertrag ändern, denn ein Vertrag mit einer Bruttomiete incl. Heizung ist unzulässig.

Da ändert sich auch nichts daran, dass Ihr Mietvertrag anders lautet.

energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung
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  #4  
Alt 27.09.2012, 15:28
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Diese angesprochene Regelung in der neuen Heizkostenverordnung läßt Ausnahmen zu.

Aber insgesamt hätte dies nichts mit der Einbeziehung der Stromklosten in die Mietkosten zu tun. Dieser Punkt würde nicht geändert werden können.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.09.2012, 18:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Zitat:
Diese angesprochene Regelung in der neuen Heizkostenverordnung läßt Ausnahmen zu.
Und welche wären das? Egal ob Mehrfamilienhaus oder "Einliegerwohnung", Heizkosten müssen entweder nach Verbrauch oder nach Wohnfläche berechnet werden.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.09.2012, 20:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Danke Euch für Eure Antworten. So sehe ich das auch!

ABER: Wieso MÜSSEN die Heizkosten abgerechnet werden, wenn wir Mieter = 3 Wohnungen mit der Pauschale einverstanden und zufrieden sind??? Uns ist es SO recht (keine Nachzahlung) und der Vermieter hat scheinbar auch keine Nachteile.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 28.09.2012, 05:16
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neuer Vermieter durch Hausverkauf

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Und welche wären das? Egal ob Mehrfamilienhaus oder "Einliegerwohnung", Heizkosten müssen entweder nach Verbrauch oder nach Wohnfläche berechnet werden.
- Mein Hinweis auf die Ausnahmen ist allgemein zu verstehen
- § 11 der HeizkostenV gibt darüber Auskunft
- wenn eine verbrauchsabhängige Messung des Heizungsverbrauchs nicht möglich ist - soetwas gibt es immer noch sehr häufig - dann kann auch eine "Warmmiete" vereinbart werden

Wie schon gesagt, hat dies aber mit den vereinbarten Stromkosten in der "Pauschalmiete" nichts zu tun. Diese Vereinbarung gilt auch für den Erwerber im Rahmen des § 566 BGB.
Zitat:
ABER: Wieso MÜSSEN die Heizkosten abgerechnet werden, wenn wir Mieter = 3 Wohnungen mit der Pauschale einverstanden und zufrieden sind??? Uns ist es SO recht (keine Nachzahlung) und der Vermieter hat scheinbar auch keine Nachteile.
Mit Zitat antworten
Hierüber geben die §§ 3 bis 7 der HeizkostenV Auskunft.

Geändert von Sange (28.09.2012 um 05:25 Uhr)
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Antwort

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Stichworte
betriebskosten, nebenkosten, pauschalmiete, strom

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