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Pfändung der Mietkaution

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 28.09.2012, 21:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2012
Beiträge: 1
Standard Pfändung der Mietkaution

Hallo
Ich Muster vor Ca. 8 Wochen einen offenbahrungseid ablegen . Nun habe ich einen Brief von meiner gerichtsvollzieherin bekommen wo ich die Adresse meins Vermieters angeben soll.

Meine Frage
Kann die mietkaution gepfändet werden ?
Sie wurde damals von meiner Frau bezahlt da ich dAmals nicht gearbeitet habe.

Kann der gläubiger die Wohnung kündigen um an die Kaution zu kommen ?

Kann der Vermieter uns Kündigen wegen dieser sache ?

danke schonmal für eure antworten



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  #2  
Alt 29.09.2012, 09:03
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Pfändung der Mietkaution

Ja, die Mietkaution eines Mieters kann gepfändet werden.

Es würde dann bei einer Kündigung des Mietverhältnisses den Teil der Kaution betreffen, der vom Vermieter nicht an Anspruch genommen wird.
Das bedeutet aber für den Gläubiger insgesamt keine besondere Sicherheit, weil ja die Höhe nicht feststeht und außerdem der Zeitpunkt der Auszahlung nicht feststeht. In der Regel wird daher auch auf die Pfändung einer Mietkaution verzichtet.

Nein, eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter setzt eine mietrechtliche Begründung voraus, die hier nicht zu sehen ist.
Ein Gläubiger kann keinen Mietvertrag kündigen, wenn er kein Vertragspartner ist.

Zudem gilt auch, dass der Vermieter bei einer Kündigung des Mietvertrages seine Ansprüche aus der Kaution zuerst aufrechnen darf.
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Antwort

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Stichworte
kündigung, mietkaution, pfändung


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