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#1
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bei der letzten prüfung unserer gastherme durch den schornsteinfeger legte er diese sofort wegen überhöhter CO-werte still. der wartungsdienst behauptet, das liege am gebrauch von haarspray (im badezimmer!), hierdurch "setze sich die therme zu". die siedlungsgesellschaft hat im haus vor, auf gaszentralheizung umzustellen und dies auch schon in einer eg-wohnung getan. in bezug auf unser problem mit der therme verweist sie auch darauf, doch ist seit der umrüstung der einen wohnung jetzt seit monaten nichts weiter passiert. jetzt müssen wir bald wieder heizen, doch die therme birgt ja ein, man kann sagen tödliches risiko. kann ich die miete mindern und wenn ja, wieviel? damit könnte ich die therme zumindest häufiger warten lassen, was auf kosten des vermieters nur einmal jährlich geschiet.
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#2
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Die Wartung einer Gastherme 1x pro Jahr ist vorgeschrieben und dürfte sicherlich ausreichend sein. In wie weit der Gebrauch von Haarspray ursächlich für die schlechten Werte der Therme verantwortlich ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.
Auch ob kürzere Wartungsintervalle Abhilfe schaffen, kann ich wirklich nicht beurteilen. Aber bevor Sie sich Gedanken über eine Mietminderung machen, sollten Sie den möglichen Verursacher (das Haarspray) an anderer Stelle in der Wohnung benutzen. Denn wenn es tatsächlich zutrifft, dass das Haarspray, das Sie benutzen, für den Mangel an der Therme sorgt, dann können Sie nicht die Miete mindern. Das sollte doch logisch sein, oder? |
#3
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sicherlich ist mir das klar, nur halte ich das mit dem haarspray für unsinn. schliesslich betreibe ich hier keinen friseursalon. das als ursache ist sehr unwahrscheinlich bei nicht einmal täglichem gebrauch.
allerdings wartet diese firma schliesslich sämtliche wohnungen der siedlungsgesellschaft, so dass klar sein dürfte, auf wessen seite die stehen. selbst überprüfen geht ja schlecht. wenn ich das durch jemand unabhängigen prüfen lasse, kann ich vermutlich selbst zahlen, oder? |
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Stichworte |
therme, wartung |
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