Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Probleme mit Vermieter nach Auszug

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.03.2012, 21:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2012
Beiträge: 2
Standard Probleme mit Vermieter nach Auszug

Hallo alle zusammen.

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin letztes Jahr zum ersten Oktober aus einer Wohnung ausgezogen, und jetzt macht der Vermieter folgende Schwierigkeiten:

1) Der Vermieter hat die bei meinem Einzug bereits vorhandene und in einem sehr schlechten Zustand befindliche Küche nach meinem Auszug ausgetauscht und verlangt dass ich die Kosten dafür übernehme. Hierzu muss ich folgendes sagen: Die Küche ist nicht im Mietvertrag aufgeführt, es gibt kein Übergabeprotokoll zur Wohnung und der Vermieter war selbst nicht anwesend sondern nur sein Sohn. Dieser hat die Wohnung übernommen mit der Aussage ist in Ordnung.

2) Ich soll eine Reparatur des Rolladengurtes bezahlen die erst im Dezember durchgeführt worden ist.

3) Es fehlt immer noch die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2011- 30.09.2011.

Kann mir irgendjemand sagen ob es Urteile dazu gibt was oich hinnehmen muss und was nicht? Es geht mir vorallem um die Küche da sie mit fast 600 Euro zu buche schlägt die er von mir ersetzt haben will.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 24.03.2012, 09:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Probleme mit Vermieter nach Auszug

zu 1. Einen Defekt an der Einbauküche hätte der Vermieter sofort bemängeln müssen. Dann hätte er Ihnen die Möglichkeit geben müssen den angeblichen Schaden zu beseitigen. Nur für verdeckte Mängel an der Mietsache hat der Vermieter 6 Monate Zeit zur Aufforderung der Beseitigung.

Da das alles nicht gemacht wurde, ist die neue Küche von Ihnen nicht zu bezahlen.

zu 2. Wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart war, dann müssen Sie den Schaden bis zu der genannten Summe (ca. 75,- Euro?) bezahlen. Sollte der Austausch des Gurtes aber teurer gewesen sein, ist das nicht Ihr Bier.

zu 3. Für die Abrechnung der Betriebskosten kann sich der Vermieter ein Jahr Zeit lassen, nachdem der Abrechnungszeitraum beendet ist. Meist ist es das Kalenderjahr, demnach müsste die Abrechnung bis Ende Dezember 2012 eintreffen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
betriebskostenabrechnung, kleinreparatur, küche, nebenkostenabrechnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Probleme bei Auszug - Schaden durch Haustiere, Parkett und Wasser Kiraniel Mietrecht allgemein 4 11.03.2012 17:35
Vermieter Forderung 4 Jahre nach Auszug bnnaa Rechte und Pflichten 1 03.02.2012 19:53
Vermieter will 4,5 Monate nach Auszug Geld mein problem Kündigung 1 22.09.2011 09:51
Vermieter erneuert noch guten Bodenbelag nach Auszug existence Reparaturen und Modernisierung 2 21.01.2010 14:21
Fristen für Auszug nach fristloser Kündigung durch den Vermieter? Rolf Kündigung 3 26.11.2008 16:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:00 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Probleme mit Vermieter nach Auszug