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Probleme mit Vermieter nach Auszug

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.03.2012, 20:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2012
Beiträge: 2
Standard Probleme mit Vermieter nach Auszug

Hallo alle zusammen.

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin letztes Jahr zum ersten Oktober aus einer Wohnung ausgezogen, und jetzt macht der Vermieter folgende Schwierigkeiten:

1) Der Vermieter hat die bei meinem Einzug bereits vorhandene und in einem sehr schlechten Zustand befindliche Küche nach meinem Auszug ausgetauscht und verlangt dass ich die Kosten dafür übernehme. Hierzu muss ich folgendes sagen: Die Küche ist nicht im Mietvertrag aufgeführt, es gibt kein Übergabeprotokoll zur Wohnung und der Vermieter war selbst nicht anwesend sondern nur sein Sohn. Dieser hat die Wohnung übernommen mit der Aussage ist in Ordnung.

2) Ich soll eine Reparatur des Rolladengurtes bezahlen die erst im Dezember durchgeführt worden ist.

3) Es fehlt immer noch die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2011- 30.09.2011.

Kann mir irgendjemand sagen ob es Urteile dazu gibt was oich hinnehmen muss und was nicht? Es geht mir vorallem um die Küche da sie mit fast 600 Euro zu buche schlägt die er von mir ersetzt haben will.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.



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  #2  
Alt 24.03.2012, 08:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Probleme mit Vermieter nach Auszug

zu 1. Einen Defekt an der Einbauküche hätte der Vermieter sofort bemängeln müssen. Dann hätte er Ihnen die Möglichkeit geben müssen den angeblichen Schaden zu beseitigen. Nur für verdeckte Mängel an der Mietsache hat der Vermieter 6 Monate Zeit zur Aufforderung der Beseitigung.

Da das alles nicht gemacht wurde, ist die neue Küche von Ihnen nicht zu bezahlen.

zu 2. Wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart war, dann müssen Sie den Schaden bis zu der genannten Summe (ca. 75,- Euro?) bezahlen. Sollte der Austausch des Gurtes aber teurer gewesen sein, ist das nicht Ihr Bier.

zu 3. Für die Abrechnung der Betriebskosten kann sich der Vermieter ein Jahr Zeit lassen, nachdem der Abrechnungszeitraum beendet ist. Meist ist es das Kalenderjahr, demnach müsste die Abrechnung bis Ende Dezember 2012 eintreffen.
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, kleinreparatur, küche, nebenkostenabrechnung


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