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Rückbaupflicht bei Auszug?

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.02.2012, 09:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2012
Beiträge: 1
Lächeln Rückbaupflicht bei Auszug?

Guten morgen, mein Problem ist die Wohnung meiner Mutter. Sie muss aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung wechseln (kleiner und Paterre). Meine Mutter hat Parkinson und kann deshalb die ganzen Stufen nicht mehr schaffen. Sie lebt jetzt schon seit 40 Jahren dort drinn und meine Eltern haben damals Verschönerungen vorgenommen. Deckentefelung und Fliesenarbeiten.Das ich die Decken abreissen muss ist mir schon bewust aber muss ich auch die Fliesen abkloppen? Meine Eltern haben damals auch die Badewanne eingefliest und das ist mindesten 30 Jahre her.



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  #2  
Alt 03.02.2012, 12:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Rückbaupflicht bei Auszug?

Fliesenarbeiten fällt unter die Rubrik bauliche Veränderungen. Diese dürfen nur mit, möglichst schriftlicher, Zustimmung ausgeführt werden. Existiert eine solche Zustimmung/Vereinbarung?

Wenn nicht seid Ihr auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Der kann verlangen das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
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Stichworte
auszug, fliesen, rückbaupflicht


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