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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Sachen vom Vormieter
Hallo zusammen,
mein Problem ist folgendes: Ich habe von einer Nachbarin eine Lagerhalle übernommen. Der Mietvertrag läuft ab 1.8. Dauerauftrag ist gemacht worden und für August bezahlt habe ich auch schon. Nun hat meine Nachbarin noch jede Menge Kram darin gelagert. Sachen von ihrer Tochter und dessen Exfreund ebenso. Den Schlüssel hat meine Nachbarin noch. Ich kann die Halle also gar nicht nutzen. Auf Nachrichten bekomme ich von der Tochter blöde Antworten oder gar keine. Und ohne dass ich nachfrage, kommt sowieso schonmal nichts :-( Wie schaut's denn da rechtlich für mich aus? Darf ich der Nachbarin bzw ihrer Tochter samt Ex eine Frist setzen/ muß sie da eine bestimmte Frist einhalten die Halle zu räumen? Darf ich das Schloss der Halle einfach austauschen oder evtl ihre Sachen einfach vor die Türe stellen? Würde netterweise ihr einen 2.Schlüssel überlassen bis sie die Halle geräumt hat. Andererseits sehe ich das auch irgendwo nicht ein. Auf Antworten bin ich gespannt :-) |
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#2
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AW: Sachen vom Vormieter
Ansprechpartner ist hierbei der Vermieter. Dieser hat die Pflicht, die Mietsache in benutzbarem Zustand zu übergehen.
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