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Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.10.2013, 13:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2013
Beiträge: 3
Standard Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Liebes Forum,
zunächst schildere ich unseren "Fall" mal in Stichworten:
1. Mietvertrag fristgerecht zum 31.10.2013 durch Mieter gekündigt
2. Auf Wunsch der Mieter Übergabe am 02.09.2013 durchgeführt
3. Übergabeprotokoll mit diversen Schäden und nicht aufgefüllten Öltanks erstellt und von beiden Parteien unterschrieben
4. Schlüsselübergabe, sowie Schreiben mit Nachfrist bis 21.09.2013 an Mieter zur Nachbesserung erfolgt
5. Nachbesserung war nicht zu unserer Zufriedenheit
6. Erneute Schlüsselübergabe an Mieter zur Nachbesserung
7. Nachbesserungen waren wieder nicht zu unserer Zufriedenheit
8. Zunächst einer Verrechnung der Miete mit der Kaution zugestimmt, dieses jedoch in einem Schreiben rückgängig gemacht, auf Nachfrist und auf Mietzahlung für Oktober hingewiesen
9. Schreiben vom Anwalt bekommen (18.09.2013), das wir die Kaution bis zum 25.09.2013 zurückzuzahlen hätten und er prüfen würde ob wir überhaupt Anspruch auf die Miete ab 02.09.2013 hätten, das die Mieter nicht verpflichtet wären die Öltanks wieder aufzufüllen usw.
10. Antwort an den Anwalt unserseits mit Vergleichsangebot (20.09.2013)
11. Bis heute keine Antwort erhalten, die Nachfrist verstreichen lassen und auch keine Zahlung der Miete (Nebenkosten seit September schon nicht mehr) für Oktober erfolgt
Uns stellt sich jetzt die Frage wie wir weiter vorgehen können, sodass es rechtlich richtig ist.
Muss der Schadenersatz aus der Nichterfüllung der Nachbesserung und auffüllen der Öltanks anhand von Rechnungen nachgewiesen werden, oder reichen Angebote aus?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.



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  #2  
Alt 04.10.2013, 14:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Zitat:
das wir die Kaution bis zum 25.09.2013 zurückzuzahlen hätten und er prüfen würde ob wir überhaupt Anspruch auf die Miete ab 02.09.2013 hätten, das die Mieter nicht verpflichtet wären die Öltanks wieder aufzufüllen usw.
Für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von 6 Monaten. Siehe § 286 Abs 1 Satz 1 BGB. Einen Anwalt, der diese Frist außer Acht lässt, kann man nicht ernst nehmen.

Weiteres zum Thema hier: Rückzahlung der Mieterkaution

Wenn die Rückgabe der Wohnung mit vollen Tanks laut Vertrag vereinbart war, dann sollten Sie die Tanks füllen und mit der Kaution verrechnen. Auch sollten Sie die im Protokoll aufgeführten Mängel beseitigen lassen, da der Mieter seiner Pflicht zur Beseitigung nicht nachgekommen ist.

Wenn der Mietvertrag bis zum 31.10. läuft, hat der Mieter auch bis zu diesem Termin Miete und Nebenkosten zu bezahlen.

Zitat:
oder reichen Angebote aus?
Nein, Sie müssen schon Ihre Forderungen mit Rechnungen auf Euro und Cent beziffern. Kostenvoranschläge, wie bei Unfallschäden an Kraftfahrzeugen reichen nicht aus.

Zitat:
Uns stellt sich jetzt die Frage wie wir weiter vorgehen können,
Übergeben Sie die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht, der wird seinem Kollegen schon klar machen, welche Forderungen Sie zu Recht stellen können.

Bei der ganzen Angelegenheit ist natürlich zu prüfen, ob die Forderungen zur Beseitigung der Schäden in Ordnung sind. Fatal wäre es, wenn Sie vor Gericht mit Pauken und Trompeten unterliegen würden.
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  #3  
Alt 05.10.2013, 23:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Danke für die Info, Regenmacher!
Jetzt haben wir wieder ein Schreiben vom Anwalt vorliegen. Er fordert die unverzügliche Herausgabe der gesamten Schlüssel, damit die Mieter die Tanks befüllen können, zwei von zehn Mängeln beheben können und bis zum Mietende (31.10.) Zugang zum Mietobjekt haben. Des Weiteren verlangt er einen Nachweis über die korrekte Anlage der Kaution. Achja, wir sollen dann wie zugesagt die letzte Monatsmiete mit der Kaution verrechnen und den gesamten Rest dann nach Mietende überweisen. ????

Geändert von Südsee (06.10.2013 um 00:01 Uhr)
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  #4  
Alt 06.10.2013, 09:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Ein Forum gibt Tipps und Ratschläge, aber keine kostenlose Rechtsberatung. Darum ist dies mein letzter Ratschlag. Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Wahrung Ihrer Rechte, das geht auch online. Z.B. hier:

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  #5  
Alt 06.10.2013, 15:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Schadenersatzansprüche mit Kaution verrechnen

Es war nicht mein Ansinnen eine adäquate Rechtsberatung zu erhalten! Mein Verständnis eines Forums ist es, mit Mitgliedern in Kontakt zu kommen die sich eventuell in einer ähnlichen/gleichen Situation befanden und mir von ihren Erfahrungen berichten können und mit Tipps und Ratschlägen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.
Trotzdem vielen Dank für ihren letzten Ratschlag.
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Antwort

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Stichworte
kaution, mietkaution, nachbesserung, nachfrist, nichterfüllung, rückzahlung, schadenersatz, schlüssel, schlüsselübergabe, verrechnung, übergabeprotokoll, überlegungsfrist, öltank

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