Schlüsselübergabe
Hallo!
Ich bin gerade aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe eine dringende Frage bezüglich der Schlüssel- und Wohnungsübergabe.
Ich habe meinem Vermieter in meinem Kündigungsschreiben als Übergabetermin den 1.5.2013 genannt. Er sagte jedoch, dass er erst am 9.5. in der Stadt sei und die Übergabe dann stattfindet. Ich solle ihm die Schlüssel per Post schicken bzw. einem anderen Mieter im Haus in den Briefkasten zu werfen. Demnach würde die Schlüsselübergabe quasi vor der Wohnungsabnahme erfolgen, Dritte könnten sich Zugang verschaffen und die Wohnung verändern/beschädigen/verschmutzen, wofür ich zur Rechenschaft gezogen werden würde.
Daher halte ich das gelinde gesagt für Unsinn, denn meines Wissens nach hat die Rückgabeverpflichtung der Mietsache, die doch generell mit der Schlüsselübergabe abgeschlossen wird, direkt vor Ort zu erfolgen.
Liege ich damit falsch? Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen? Wenn ich den Schlüssel nicht vor dem 9.5. per Post an den Vermieter schicke oder dem anderen Mieter aushändige, kann ich dann zu Zahlungen o.ä. verdonnert werden?
Ich hoffe auf ein paar Antworten von euch!!!
VIELEN DANK SCHON MAL!!!
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|