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Sturmschaden und höhere Gewalt
Hallo liebe Leute!
Ich hoffe, ich bin hier richtig, weiß nicht sicher, ob das Miet- oder nicht doch Versicherungsrecht ist? Habe zu meinem Problem auch nichts in diesen Foren finden können, also wenn ich hier falsch bin, sagt es, dann suche ich im Net weiter. Herzlichen Dank! Nun zu meinem Problem, vielleicht hat ja jemand Ähnliches erlebt und kann Rat geben, das wäre schön. Also: Wir sind Mieter und haben einen sehr großen, oben offenen Balkon. Über diesen hängen große Äste eines Kastanienbaums und zwar sehr hoch, also sehr windexponiert. Durch einen Sturm ist ein riesiger, schwerer Ast abgebrochen und hat unseren halben Balkon zerstört! Also Pflanzgefäße (teure aus Fiberglas), Pflanzen selber (u.a. 2 Rosensträucher, die ich immer liebevoll gepflegt habe, beide wurden umgeknickt und viele Zweige sind gebrochen. Bin sehr traurig), einen Brunnen, unsere Katzenschutznetz-Konstruktion, den Außenkratzbaum f.d. Katzen und einige Möbel. Insgesamt ist es ein Schaden von fast 2000,- €. Die Besitzerin des Nachbarhauses, auf deren Grundstück der Baum steht, hat den Fall an ihre Versicherung gemeldet mit dem Ergebnis, dass Schadenersatz abgelehnt wird: Höhere Gewalt! Hat jemand schonmal Ähnliches erlebt und wenn ja, wie ist es ausgegangen? Bin für jedes Feedback dankbar! LG von Ada Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Ada (12.10.2012 um 10:30 Uhr) |
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#2
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AW: Sturmschaden und höhere Gewalt
Die von Ihnen aufgezählten Gegenstände werden von Ihrer Hausratversicherung reguliert, vorausgesetzt Sie sind gegen Sturmschäden versichert.
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AW: Sturmschaden und höhere Gewalt
In einer Hausratversicherung sind grundsätzlich Sturmschäden versichert!
Zitat:
Woher der Ast nun kam ist unerheblich. Wichtig wäre nur die sofortige Meldung an die eigene Hausratversicherung. Das die Gebäudeversicherung des Nachbarn ablehnen würde, ist nur logisch, weil es ja nicht einen Schaden am Nachbargebäude betrifft. Den Nachbar könnte aber dennoch eine Haftung treffen, wenn feststeht, dass er den Baum nicht regelmäßig auf Schäden untersucht hat. Dies wäre dann ein Fall für seine Haftpflichtversicherung. Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden zum Neuwert - eine Haftpflichtversicherung zum Zeitwert! |
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Stichworte |
balkon, hausratversicherung, sturmschaden |
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