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Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.02.2014, 21:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 4
Frage Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung

Hallo, ich habe meine Wohnung fristgemäß gekündigt, möchte aber noch einen Monat länger bleiben. Mein Vermieter hat nun für Diesen die Miete erhöht. Darf er das? LG



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  #2  
Alt 08.02.2014, 11:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verlängerung des Mietvertrags/ Mieterhöhung

Seien Sie froh, dass Sie noch einen Monat länger wohnen dürfen. Er hätte auch darauf bestehen können, dass sie Wohnung zum Kündigungstermin komplett leer zurück geben.
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  #3  
Alt 08.02.2014, 20:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 4
Standard AW: Verlängerung des Mietvertrags/ Mieterhöhung

Vielen Dank an Regenmacher. Sie machen Ihre Sache gut, trotzdem finde ich es lieblos vom Vermieter, da er keinen Nachmieter hat.
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  #4  
Alt 09.02.2014, 08:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verlängerung des Mietvertrags/ Mieterhöhung

Wäre es Ihnen lieber gewesen, der Vermieter hätte auf seinem Recht beharrt und Sie hätten sich mit Sack und Pack für den Monat eine neue Bleibe suchen müssen?
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  #5  
Alt 16.02.2014, 10:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 4
Standard AW: Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung

Nein. ist o.k.so wie es gekommen ist und ich bin dankbar. Lieber Regenmacher, gleich noch etwas. In einem anderem Fall habe ich gelesen, daß man nach einem Jahr Auszug nur die Küche u.das Bad neu malern muß. In meinem jetzigen Mietvertrag steht:...die Wohnung ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Kann der Vermieter dann darauf bestehen, daß ich alle Zimmer renoviere? Schönen Sonntag noch Beatrix
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  #6  
Alt 16.02.2014, 10:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verlängerung des Mietvertrags / Mieterhöhung

Zitat:
daß man nach einem Jahr Auszug nur die Küche u.das Bad neu malern muß.
Das ist so nicht richtig. Es gibt für die Ausführung von Schönheitsreparatuen keine starren Fristen mehr. Entscheidend ist der objektive Zustand der Wände und Decken. Wenn in der Küche z.B. der Inhalt einer Sektflasche an Wand und Decke gelandet sind, dann muss natürlich gestrichen werden.

Zitat:
...die Wohnung ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Dann sollten Sie die Wohnung besenrein übergeben.

Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
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kündigung, mieterhöhung


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