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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Vermieter hat WG-Nutzung satt
Hallo,
es geht um unsere 3er Studenten-WG in der seit über 10 Jahren die Bewohner wechselten (insgesamt 12). Der ursprüngliche Mietvertrag mit 2 Hauptmietern ist von 2001. 2003 wurde ein 3. Hauptmieter hinzugefügt. Der Begriff "Wohngemeinschaft" taucht in dem Vertrag nicht auf, wohl aber in den Schreiben zu den Mieterwechseln zwischen 2004 und 2007. 2010 hieß es dann erstmals, "... dass das Mietverhältnis nicht auf eine Wohnungsnutzung durch beliebig immer wieder austauschbare Hauptmieter angelegt ist". Zudem wurde eine Bearbeitungsgebühr von 200 Euro, pro Mieterwechsel erhoben. Man hätte wohl schon damals reagieren müssen. Beim jetzigen Mieterwechsel wurde darauf hingewiesen, dass "...das der letzte akzeptierte Vertragspartnerwechsel in dieser Form ist" und dass beim nächsten Mal ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird. Meine Fragen: 1. kann einfach so ein neuer Mietvertrag abschlossen werden? (dieser wird dann höchstwahrscheinlich die Wohnungsnutzung als WG verbieten) 2. ist die hohe Bearbeitungsgebühr rechtens? Vielen Dank im Vorraus. |
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#2
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AW: Vermieter hat WG-Nutzung satt
Hallo maltschick,
zu Ihren Fragen: 1. Für den Abschluss eines neuen Mietvertrages müsste erstmal der alte Mietvertrag gekündigt werden und das kann der Vermieter nicht ohne weiteres! 2. Zwar könnte man in der Bearbeitungsgebühr eine unangemessene Benachteiligung sehen, aber man darf ja auch nicht vergessen, dass der Vermieter durch den Mieterwechsel auch immer einen Aufwand hat und bei Gas- und Stromverträgen ist das ja auch üblich. Ich habe unter "WG Recht für Studenten" ein paar Informationen zu diesem Thema gefunden, falls es Sie interessiert. MfG Sven |
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Stichworte |
bearbeitungsgebühr, mietvertrag, wohngemeinschaft |
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