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Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.04.2010, 16:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 2
Standard Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen!

Guten Tag liebe Freunde,

ich schildere kurz die Sachlage:

Im Januar letztes Jahr gründete ich mit einem Studi-Kollegen eine 2er-WG und hatten einen gemeinsamen Mietvertrag. Aufgrund eines anstehenden Auslandsaufenthaltes und Streitigkeiten mit meinem Mitbewohner entschloss ich mich aus der Wohnung auszuziehen.

Nun musste ich einen Nachmieter stellen und fand nach einiger Zeit einen. Kurze Zeit später trafen sich alle Parteien (Vermieter, Mitbewohner, Nachmieter und ich) in der Wohnung um die Angelegenheit zu besprechen. Der Vermieter war mit meinem potentiellen Nachmieter einverstanden und hat mit meinem damaligen Mitbewohner und meinem Nachmieter einen neuen Mietvertrag erstellt.

Der Vermieter meinte dass alles in Ordnung sei, außer dass ich die halbe Wohnung vor meinem Auszug renovieren soll, sprich alle Mängel, falls welche vorhanden seien, beseitigen und die halbe Wohnung weiß streichen. Die Wohnung war in guten Zustand, nur musste ich die Wände streichen oder meinem Nachmieter Geld zahlen, falls ich die halbe Wohnung nicht streichen will. Auf jedenfall sollte ich das mit diesem Nachmieter regeln und die Schlüsselübergabe sollte unter uns (Nachmieter und mir) erfolgen. Wenn das alles erfüllt wäre, würde der Vermieter mir die Kaution überweisen. Das sagte er mir bei Anwesenheit von meinem damaligen Mitbewohner und dem Nachmieter.

So... also strich ich die halbe Wohnung selbst und hab den Nachmieter in die Wohnung bestellt, damit er mein Werk begutachten konnte. Ich fragte ihn 2-3mal ob er mit dem Resultat einverstanden wäre damit ich ihm die Schlüssel geben kann. Er war mit allem einverstanden und ich hab ihm die Schlüssel gegeben. Ich dachte mir dass sich dann alles geregelt hat u bräuchte nur auf die Kaution warten.

Naja... der Vermieter hat mir bis jetzt die Kaution nicht überwiesen. Ich bin jetzt im Ausland und hab ihn immerwieder angerufen und er wimmelte mich immer ab. Er meinte immer dass er mit dem Nachmieter erst reden muss, ob alles mit der Wohnung in Ordnung wäre, als ich die Wohnung verlassen hab, erst danach kann er mir die Kaution Zahlen. Hat dies nicht gemacht und sagte ich solle doch in ein paar Tagen anrufen. Ich rief ihn mehrmals an und er kam mit immer neuen Ausreden und wimmelte mich immer ab. Die letzte war dass ich doch den Nachmieter anrufen soll und ihm sagen soll dass er dem Vermieter schriftlich bestätigen soll, dass alles in Ordnung mit der Wohnung war als ich sie ihm übergeben habe.
Er meinte auch dass es nicht seine Aufgabe sei, den Nachmieter zu kontaktieren um zu fragen ob alles in Ordnung sei.

Was soll ich nun unternehmen? Meiner Meinung muss der Vermieter mir die Kaution überweisen, da der alte Mietvertrag nichtig ist. Weil er ja mit dem damaligen Mitbewohner und dem Nachmieter einen neuen Mietvertrag gemacht hatte. Also hat die Kautionsrückzahlung doch ncihts mit meinem Nachmieter zutun. Er meinte sowieso, als wir uns alle trafen, dass wir die Renovierung und die Schlüsselübergabe unter uns ausmachen sollten. Es handelt sich um 442,50 Euro.

Soll ich ihm jetzt erstmal einen Brief schreiben, indem ich ihn auffordere mir die Kaution zu zahlen oder soll ich einen Anwalt kontaktieren?
Es ist eine schwierige Situation für mich da ich bis Juli im Ausland bin. Ich möchte eigentlich die auch nicht mit einem Anwalt klären.

Hoffe ihr könnt mir helfen

Gruß,
Avonchi



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Geändert von avonchi (27.04.2010 um 16:15 Uhr)
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  #2  
Alt 27.04.2010, 18:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen!

Da Sie nicht geschrieben haben, wann Sie ausgezogen sind, hier ein paar Hinweise. Ihr Vermieter hat das Recht, die Kaution erst 6 Monate nach Auszug auszuzahlen, da er während dieses Zeitraums noch Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Ist diese Zeit abgelaufen sollten Sie nicht lange fackeln, sondern einen Mahnbescheid auf den Weg bringen. Für Ansprüche, die aus dem Ausland gestellt werden, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig. Mehr dazu hier:

http://www.online-mahnbescheid.de/infos_026.html

http://www.berlin.de/sen/justiz/geri...ahnsachen.html

https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start
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  #3  
Alt 27.04.2010, 18:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen!

Oh... das habe ich vergessen. Ich bin Ende letzten Jahres ausgezogen. Also ab 1. Januar diesen Jahres ist mein Nachmieter eingezogen.
Vielen Dank für ihre Antwort. Also denken sie dass der Vermieter mir die Kaution auf jedenfall zu zahlen hat. Auf meiner Seite ist in dem Fall kein Verschulden zu erkennen, habe ich das richtig verstanden? Oder sollte ich mich doch an mein Nachmieter wenden, dass er doch dem Vermieter schreiben soll, was ich eigentlich nicht einsehe?

Geändert von avonchi (27.04.2010 um 18:49 Uhr)
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  #4  
Alt 04.06.2010, 09:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen!

Zitat:
Zitat von avonchi Beitrag anzeigen
Oh... das habe ich vergessen. Ich bin Ende letzten Jahres ausgezogen. Also ab 1. Januar diesen Jahres ist mein Nachmieter eingezogen.
Vielen Dank für ihre Antwort. Also denken sie dass der Vermieter mir die Kaution auf jeden Fall zu zahlen hat. Auf meiner Seite ist in dem Fall kein Verschulden zu erkennen, habe ich das richtig verstanden? Oder sollte ich mich doch an mein Nachmieter wenden, dass er doch dem Vermieter schreiben soll, was ich eigentlich nicht einsehe?
Bevor Sie einen Rechtsanwalt konsultieren sollten Sie dem Vermieter am besten per Einschreiben mit Rückschein eine Frist von 2 Wochen zur Überweisung Ihrer Kaution (Zinsen nicht vergessen und Ihre Bankverbindung in diesem Schreiben angeben). Wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt sofort zu einem Anwalt (das geht auch per I-Net wenn Sie keinen ständigen Anwalt beschäftigen oder wegen Ihres Auslandsaufenthaltes den Anwalt nicht persönlich konsultieren können).

Ich halte Ihnen alle Daumen.

Nichtraucher
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