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Vermieterin will Miete erhöhen

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.01.2010, 14:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 1
Standard Vermieterin will Miete erhöhen

Hallo,

zuerst die Vorsituation.
Das Haus (20 Wohnungen) gehört meiner Ex-Schwiegermutter. Meine Exfrau mit unseren 2 Kindern und Partner (mit ihm ebenfalls 2 Kinder) wohnen auch im Haus. Anfang Januar hat meine Schwester das Jugendamt wegen der Zustände in deren Wohnung eingeschaltet, seitdem ist KEIN gutes Verhältnis mehr zwischen der Exfrau und uns und - natürlich - ihrer Mutter und uns.

Ich bin zur Zeit noch Harz-4-Empfänger. Meine Freundin ist gelernte Masseurin und massiert ab und zu meinen Vater und einen guten Freund, geht aber wieder zur Schule um ihr Fachabi zu machen - hat also keine Einkünfte!

Und nun sieht es so aus:
Die Vermieterin sagte mir soeben mündlich (27.01.2010 14:20 Uhr), meine Freundin würde ein Zimmer der Wohnung gewerblich nutzen und daher würde sie die Miete zum 1. März 2010 erhöhen - was unwahr ist.
Wir möchten ohnehin ausziehen, allerdings erst zum Juni, wenn das FachAbitur fertig ist.

Haben wir durch die Mieterhöhung, die in einigen Tagen schriftlich eintreffen wird, ein Sonderkündigungsrecht?
Müssen wir die Mieterhöhung in Kauf nehmen für die Zeit, die wir hier sonst noch wohnen müßten?
Oder wie verhalte ich mich?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
McTurtle



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  #2  
Alt 29.01.2010, 11:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieterin will Miete erhöhen

Natürlich hat ein Vermieter das Recht, die Miete zu erhöhen. Für dieses Verlangen hat aber der Gesetzgeber strenge Anforderungen gestellt. Bitte lesen Sie hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=27729&ccheck=1

Und wenn das nicht reicht, dann den Begriff bei Google eingeben und weiterlesen.
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  #3  
Alt 31.01.2010, 11:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieterin will Miete erhöhen

Hallo,

generell besteht natürlich die Option der Mieterhöhung, auch wenn der Grund der gewerblichen Nutzung hier meiner Meinung nach verfehlt ist.

Hier nochmal ein Informationstext aus unserem Mietrecht Ratgeber, welche Anforderungen der Gesetzgeber an die Mieterhöhung knüpft:
Die Mieterhöhung

Sollten Formvorschriften nicht erfüllt sein, so besteht die Option die Mieterhöhung abzulehnen. Sollte sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und darüberhinaus gehen kann sich auch ein Sonderkündigungsrecht eröffnen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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