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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Vermieterin will Miete erhöhen
Hallo,
zuerst die Vorsituation. Das Haus (20 Wohnungen) gehört meiner Ex-Schwiegermutter. Meine Exfrau mit unseren 2 Kindern und Partner (mit ihm ebenfalls 2 Kinder) wohnen auch im Haus. Anfang Januar hat meine Schwester das Jugendamt wegen der Zustände in deren Wohnung eingeschaltet, seitdem ist KEIN gutes Verhältnis mehr zwischen der Exfrau und uns und - natürlich - ihrer Mutter und uns. Ich bin zur Zeit noch Harz-4-Empfänger. Meine Freundin ist gelernte Masseurin und massiert ab und zu meinen Vater und einen guten Freund, geht aber wieder zur Schule um ihr Fachabi zu machen - hat also keine Einkünfte! Und nun sieht es so aus: Die Vermieterin sagte mir soeben mündlich (27.01.2010 14:20 Uhr), meine Freundin würde ein Zimmer der Wohnung gewerblich nutzen und daher würde sie die Miete zum 1. März 2010 erhöhen - was unwahr ist. Wir möchten ohnehin ausziehen, allerdings erst zum Juni, wenn das FachAbitur fertig ist. Haben wir durch die Mieterhöhung, die in einigen Tagen schriftlich eintreffen wird, ein Sonderkündigungsrecht? Müssen wir die Mieterhöhung in Kauf nehmen für die Zeit, die wir hier sonst noch wohnen müßten? Oder wie verhalte ich mich? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. McTurtle |
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#2
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AW: Vermieterin will Miete erhöhen
Natürlich hat ein Vermieter das Recht, die Miete zu erhöhen. Für dieses Verlangen hat aber der Gesetzgeber strenge Anforderungen gestellt. Bitte lesen Sie hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=27729&ccheck=1
Und wenn das nicht reicht, dann den Begriff bei Google eingeben und weiterlesen. |
#3
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AW: Vermieterin will Miete erhöhen
Hallo,
generell besteht natürlich die Option der Mieterhöhung, auch wenn der Grund der gewerblichen Nutzung hier meiner Meinung nach verfehlt ist. Hier nochmal ein Informationstext aus unserem Mietrecht Ratgeber, welche Anforderungen der Gesetzgeber an die Mieterhöhung knüpft: Die Mieterhöhung Sollten Formvorschriften nicht erfüllt sein, so besteht die Option die Mieterhöhung abzulehnen. Sollte sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und darüberhinaus gehen kann sich auch ein Sonderkündigungsrecht eröffnen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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