|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Viele Mängel nach Einzug vor 6 Monaten
Hallo ...
Ich wohne seit ca einem halben Jahr in meiner Wohnung mit meinen beiden Kindern, mein jüngster ist als frühchen zur Welt gekommen und hat darum bei Wetter umschwung probleme mit der Atmung .... Seit ein paar Wochen ist es aber schlimmer mit seiner Atmung und meine Freunde haben gesagt das wir mal schauen sollen wegen Schimmel in der Wohnung und wir haben Ihn sogar im Wohn/Schlafzimmer ( weil ich beides zusammen in einem Zimmer habe) hinterm Sofa entdeckt. Ich habe dann direkt meinen Vermieter darauf angesprochen aber da passiert kaum was. Er hat eigentlich nicht mal ahnung davon aber sagt ich Lüfte nicht richtig und sowas. Das ganze Haus ist eigentlich noch eine Baustelle. Wir also die Mietergemeinschaft haben auch schon eine Mängelliste geschrieben und Ihm eine friest bei einigen Mängeln von einem Monat und bei anderen 3 Monate gesetzt. Am Montag läuft die 1 Monatsfrist ab und er hat noch nichts weiter vor genommen weil er angeblich kein Geld dafür hat. Meine Mängel sind 1 Monatsfrist -An den Fenstern schimmelndes Silikon, sollte ausgetauscht werden... -Ein Loch in der Küchenwand, wo die Dunstabzugshaube ran sollte, ca. 15cm Durchmesser, wo nur Tapete drüber ist, sollte von außen verschossen werden damit die kälte nicht durch kommt -Feuchte Wand im Wohn/Schlafzimmer -Dichtung in der Eingangstür fehlt, dadurch zieht es sehr -Seperater Briefkasten für alle Mieter im Moment teilen sich 8 Mietpartein zwei Briefkästen und nur 2 Mietpartein haben einen Schlüssel -ständige Lärmbelästigung durch Baulärm Hämmern, Sägen usw auch zur Mittagsruhe und Abendruhe sowie das ganze Wochenende Sa/So ..... -zu wenig Mülltonnen das heißt für die oben schon erwähnten 8 Mietpartein gibt es lediglich nur eine 60 L Biotonne, 60 L Restmüll und eine 120L Altpapiertonne ... 3 Monatsfrist -Glasfenster vom Flus zum Badezimmer fehlt von daher ein großes Loch in der Wand -Stöpsell am Waschbecken fehlt (So ein metalding was man hoch und runter machen kann, straker abflussgeruch) -fehlende Duschhalterung im Badezimmer wollte er schon längst ran machen wegen den Wasserleitungen -defekter Wechselschalter im Badezimmer -fehlende Verfungung im Badezimmer desweiteren möchte ich dazu sagen das die Wohnung anfang letzten Jahren neu gemacht wurden. Der Hausflus sowie der Rest des Hauses sind noch eine reine Baustelle wir haben keinen Keller, keinen Dachboden. Wir bezahlen alle im Haus die volle Miete ich für meinen Teil eine Miete von 450 € für 68qm .... Was kann ich tun ... Ich möchte auch Umziehen wegen der gesundheut meiner Kinder aber ich habe alles Geld was ich ersparrt habe in die Wohnung bzw den Umzug gesteckt und kann mir eigentlich einen Umzug auch nicht leisten ... Würde mich über eine Antwort freuen .. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: viele Mängel nach Einzug vor 6 Monaten
Bei diesen Problemen ist ein Forum nicht der richtige Ansprechpartner, da eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist.
Entweder Sie nutzen die Möglichkeit, einer Rechtsberatung durch einen Online Anwalt (z.B. Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt) oder Sie holen sich bei einem geringen Einkommen beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt für Mietrecht vor Ort. |
#3
|
|||
|
|||
AW: viele Mängel nach Einzug vor 6 Monaten
Diese Zustände ist natürlich heftig!
Aber auf die einzelnen Punkte kann und möchte ich auch nicht eingehen. Nur soviel: - Mieter haben das Recht der Mietminderung nach § 536 BGB - Mieter haben das Recht der Selbstvornahme nach § 536a BGB Aber wie schon gesagt - hier keine Rechtsberatung und in Ihrem Fall sollte man unverzüglich einen Fachanwalt oder auch einen Mieterverein aufsuchen. |
|
Stichworte |
feuchte wände, mängel, neubezug der wohnung, wohnung |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Mietkaution nach 6 Monaten noch nicht zurückgezahlt | Beko | Rechte und Pflichten | 1 | 06.11.2012 09:46 |
Nach 12 Jahren 3er WG, innerhalb von 3 Monaten nur noch 2er WG. Ist das rechtens? | Kika | Mietvertrag | 4 | 11.10.2011 12:44 |
seit 24 Monaten bestehende Mängel - welche Möglichkeiten hat man | asksome | Reparaturen und Modernisierung | 1 | 30.05.2011 19:45 |
Kündigung nach 6 Monaten wegen Eigenbedarf! | nthi | Kündigung | 1 | 14.04.2011 11:28 |
Wohnungsanzeige falsch, kalte Wohnung, viele Mängel - fristlos kündigen möglich? | sushi0901 | Kündigung | 2 | 09.11.2010 11:12 |