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Vor 6 Jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.10.2012, 10:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2012
Beiträge: 2
Standard Vor 6 Jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

Hallo zusammen,
im September 2006 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen. Die Kaution sollte 2KM (319€) also 638€ betragen. Diese habe ich auch damals bezahlt. Nun bin ich ausgezogen und sollte diesen Monat die Kaution zurück erhalten da meldet sich die Hausverwaltung bei mir und behauptet, dass damals nicht die komplette Kaution geleistet wurde und ich beweisen müsse, dass ich diese gezahlt habe. Es fehlen angeblich ca. 180€.

1. Ist es richtig, dass ich in der Beweispflicht bin?
2. Gibt es eine Verjährungsfrist? Hätte das der HV nicht schon vor 6 Jahren auffallen müssen wenn es so wäre?
3. Kann ich Akteneinsicht verlangen?

Natürlich kann ich bei meiner ehemaligen Bank alte Kontoauszüge bestellen, diese kosten jedoch pro Monat 5€! Sollte ich dies machen und es sich herausstellen, dass ich die komplette Kaution gezahlt habe, kann ich dann die 5€ für die Kontoauszüge von der HV zurück verlangen?



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  #2  
Alt 19.10.2012, 11:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

1. Ist es richtig, dass ich in der Beweispflicht bin?

Ja, aber nicht nach Zuruf eines Mitarbeiters der Hausverwaltung. Man sollte das Fehlen der 180,- Euro schon anhand von Unterlagen nachweisen.

2. Gibt es eine Verjährungsfrist? Hätte das der HV nicht schon vor 6 Jahren auffallen müssen wenn es so wäre?

Nö, ich sehe hier keinen Ansatz für eine Verjährung. Sie wollen nach Ansicht der HV Geld zurück, das Sie nicht eingezahlt haben. Also müssen Sie anhand von Bankauszügen beweisen, dass dem nicht so ist.

3. Kann ich Akteneinsicht verlangen?

Siehe Antwort zu 1.
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  #3  
Alt 19.10.2012, 19:06
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

Es gäbe aber noch eine Möglichkeit. Die Hausverwaltung/Vermieter war verpflichtet die Kaution insolvenzsicher und verzinslich anzulegen. § 551 BGB > § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Die müssten doch bei Auszug dann den angelegten Betrag mit dem Mieter abrechnen. Da könnte man schon mal überprüfen, wie hoch der angelegte Betrag tatsächlich ist oder war!
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  #4  
Alt 19.10.2012, 19:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

Zitat:
Da könnte man schon mal überprüfen, wie hoch der angelegte Betrag tatsächlich ist oder war!
Das hat man wohl gemacht und dabei festgestellt, dass die 180,- Euro fehlen.
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  #5  
Alt 20.10.2012, 08:51
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

Zitat:
1. Ist es richtig, dass ich in der Beweispflicht bin?
Ja, aber zuerst und so war mein letzter Beitrag zu verstehen, sollte die Geldanlage in der Höhe und mögliche Kontobewegungen überprüft werden.
Zu dieser Auskunft und der Konteneinsicht ist die Hausverwaltung verpflichtet.

Zitat:
Regenmacher: Das hat man wohl gemacht und dabei festgestellt, dass die 180,- Euro fehlen.
Das ist eine Vermutung und sollte hier außen vor bleiben.

Der angebliche Fehlbetrag kann auch anderweitig entstanden sein.
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  #6  
Alt 01.11.2012, 10:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Vor 6 Jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

So, nach einigem hin und her habe ich die Lösung gefunden:

Ich hatte damals mit der HV ausgemacht, die Kaution in 2 Raten zu zahlen. Da ich zum 15.09. eingezogen bin musste für diesen Monat natürlich auch nur die halbe Warmmiete+Kaution überwiesen werden. Die HV hat vom kompletten Geldeingang jedoch die komplette Warmmiete für einen ganzen Monat abgezogen. Daher die Differenz. Die Kosten für die Kontoauszüge bekomme ich von der HV erstattet, da es sich um deren Fehler bei der Buchung handelt.
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  #7  
Alt 02.11.2012, 13:55
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vor 6 Jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

Das freut uns doch zu hören!

Vielen Dank für die Rückmeldung!
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Stichworte
kaution, mietkaution, verjährungsfrist

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