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Vormieter wird nicht pünktlich ausziehen - Rechtslage?
Hallo erstmal,
bin über die Suche auf dieses Forum gestoßen, ich hoffe hier kann mir geholfen werden Folgender Vorfall: Meine Freundin und ich haben zum 1.1.2013 einen Mietvertrag in einer anderen Wohung "A" unterschrieben! Die alte wurde natürlich Fristgerecht gekündigt. Die Vormieter in der Wohnung "A" ziehen logischerweiße in eine andere Wohung "B" Diese Wohnung "B" wurde am 15.11.2012 Zwangsgeräumt, weil dort Mietnomaden wohnten. Renovierungsarbeiten dauern vorraussichtlich, laut Makler der gleichzeitig Inhaber der Wohnung "A" ist, 3 bis 4 Wochen. Nun bekam ich heute den Anruf, ob ich nicht erst zum 15.01.2013 einziehen kann, da angeblich die Renovierungsarbeiten in der Wohnung "B" nicht rechtzeitig fertig werden. Ich besteh aber auf den 1.1.2013 aufgrund einer nicht so tollen Vorgeschichte mit dem Vormieter der nach "B" umzieht. Mich würde hier mal die Rechtliche Lage interessieren, wie das jetzt aussieht wenn die zum 1.1.2013 nicht rausgehen. Hier die Vorgeschichte Wir mussten für die Wohung "A" eine neue Küche kaufen. Dafür mussten wir ja in die Wohnung "A" zum groben Ausmessen. Nach ca. 20 Anrufen und auf die Mailbox gesprochen, keine Reaktion. Wir hatten die Vormieter dann zufällig getroffen und konnten so endlich einen Termin zum Groben ausmessen bekommen. Danach muss ja nochmal die "Küchenfirma" in die WOhung zum genauen Ausmessen der Küche. Termin über den Makler bzw Inhaber ausgemacht, ich habe deswegen extra Urlaub genommen, standen vor der Tür mit dem "Küchemann" und keiner macht auf. Ich habe sogar Droh SMS mit Polizei bekommen von dem Vormieter. Nach mehreren Anläufen und Wochenlagen kampf, durfte dann der "Küchemann" aber nur mit dem Makler/Inhaber in die Wohung rein, da sie mit mir ja nichts zu tun haben wollen Aufgrund der Vormieter der Wohnung "A" bekomme ich also meine Küche viel zu spät (mitte Januar). Aus diesem Grund könnt ihr vielleicht jetzt verstehen warum ich diese Haltung habe Gruß und danke für Antworten Alex |
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#2
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AW: Vormieter wird nicht pünktlich ausziehen/Rechtslage?
Hallo,
Sie haben immer das Recht die Wohnung vor Einzug zu kündigen, wenn diese nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bezugsfertig ist. Siehe: Fristlose Kündigung vor Einzug Außerdem sollten Sie mit dem Vermieter mal über das Schlagwort Schadenersatz reden, wobei Sie den entstandenen Schaden natürlich auch nachvollziehbar beziffern können müssen! Mietrecht Einfach
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Stichworte |
fristlose kündigung, küche, schadenersatz, vormieter |
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