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Wasserschaden Fensterbank - Habe ich Sorgfaltspflicht verletzt?
An die kompetenten Experten!
Meine Vermieterin hat zu meinem Einzug eine der Fensterbanken abgeschliffen. Allerdings hat sie mittendrin aufgehört und niemals neue Farbe oder Folie angebracht. Die Fensterbank besteht so weit ich das sehen kann nicht aus Massivholz. Eventuell ist es MDF, genau kann ich es nicht sagen. Im laufe der 7 Jahre hat sich die Fensterbank nun offensichtlich verzogen. Sie ist leicht wellig, hat Verformungen. Ich denke es ist ein Feuchtigkeitsschaden., Ist es nun meine Aufgabe für den Schaden aufzukommen, weil ich es der Vermieterin nicht gemeldet habe? Oder müsste Sie das wissne, weil sie die Arbeit nicht zu ende gebracht hat? Ob ich an dem Schaden direkt schuld habe weiß ich nicht. Ich habe zwei Blumentöpfe drauf, der eine hat einen Untersetzer der andere nicht, weil er emailiert ist und nichts durchkommen sollte. Kann es dennoch dadurch kommen? Oder ist es eher durch undichte Stellen im Fenster entstanden? Und inwiefern ist die Beantwortung dieser Frage relevant... Ich hoffe hier gibt es ein paar kompetenten Experten, die mir weiter helfen können. Mit freundlichen grüßen, Deftone PS: Was würde so eine Fensterbankreparatur kosten? Sie ist ca. 1,80 m Lang. |
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#2
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AW: Wasserschaden Fensterbank - Habe ich Sorgfaltspflicht verletzt?
1. Als Mieter ist man verpflichtet, Schäden und Mängel an der Mietsache umgehend dem Vermieter zu melden. Zur eigenen Sicherheit solltes das stets beweisbar (Einschreiben, o.ä.) erfolgen.
2. Eine Ferndiagnose betreffend dem Zustand der Fensterbank zu machen ist unmöglich. |
#3
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AW: Wasserschaden Fensterbank - Habe ich Sorgfaltspflicht verletzt?
Mit Ihrer Miete zahlen Sie ja auch eine "Verschleißgebühr" für solche Dinge. Die Schuldfrage wäre hier zu klären oder eine Einigung mit dem Vermieter.
Sie sollten den Mangel melden und dann abwarten der Dinge, die da kommen, da der Schaden für die Forennutzer leider nicht einschätzbar ist. Mietrecht Einfach
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