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Wasserschaden - Mietminderung möglich?

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  #1  
Alt 05.03.2009, 14:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 2
Beitrag Wasserschaden - Mietminderung möglich?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe eine Allgemeine Frage.

Es geht um einen Wasserschaden den wir wohlschon seit 3 Jahren haben.

Es ist das erste Mal kurz nach unserem Einzug aufgefallen (es Handelt sich um die Außenwand vom Bad) an der Flur Wand hatte sich die Tapeten gelöst, darauf hin hat der Vermieter die Fugen im Bad neu machen lassen.
Zu meiner Schande habe ich drei Jahre nichts gemacht, im vergangen November habe ich dann den Flur neu Renoviert. Nach ca. 4 Wochen sind mir wieder die Tapeten von der Wand gefallen.
Der Vermieter stand sofort zur Seite. Am vergangenen Montag 2.3.09 waren die Handwerker im Haus. Jetzt habe ich eine Baustelle im Bad und im Flur, die Wand ist so Nass das die Trocknung wohl ca. 14 Tage dauert.
Mein Vermieter meinte so nebenbei das wir im Flur dann einfach Raufaser kleben sollen und ein wenig bei streichen sollen.

So jetzt zu meiner Frage kann ich Mietminderung durchführen bzw. muss der Vermieter den Flur wieder in den Zustand bringen wie ich ihn Renoviert habe.

Sollten noch Fragen zu dem Fall sein werde ich Sie Beantworten.

Gruß

Jörg aus Bochum



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  #2  
Alt 06.03.2009, 08:14
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard AW: Wasserschaden - Mietminderung möglich?

Theoretisch könnten Sie eine Mietminderung schon vornehmen, da der Gebrauch der vermieteten Sache eingeschränkt war.
Prüfen Sie Ihr Verhältnis zum Vermieter. Aus Ihrem Beitrag entnehme ich, daß Ihr Vermieter, so gut er konnte, seinen Pflichten für eine schnelle Beseitigung des Schadens, aufgekommen ist.
Wenn Sie bisher ein gutes Verhältnis hatten und Ihr Vermieter keine Schuld durch Unterlassung (mehrere Mahnungen) zu verantworten hat, wäre es dem Hausfrieden vielleicht dienlich, wenn Sie auf eine Mietminderung verzichten würden. Einvernehmlich ließe sich vielleicht die Übernahme der Kosten für die Tapete und der damit verbundenen Handwerksleistung regeln.
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  #3  
Alt 06.03.2009, 13:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 2
Beitrag AW: Wasserschaden - Mietminderung möglich?

Hallo Roccus,

das Verhältnis zum Vermieter ist gut, also lassen wir das mit der Mietminderung.

Das mit der Renovierung sehe ich auch so, ich hoffe er macht deswegen keinen Stress.

Ansonsten möchte ich mich für deinen Kommentar bedanken.

Gruß

Jörg
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