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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Wasserschaden in vermieteter ETW
Hallo,
In einer von uns vermieteten ETW entstand ein Wasserschaden. Ausgelöst wurde dieser durch einen sichtbar defekten Anschlussschlauch vom aufsteigenden Wasserrohr zum Wasserhahn. Auch in der darunter liegenden Wohnung gab es Schäden. Selbst haben wir leider keine Haftpflichtversicherung. Wer muss in diesem Fall für die Kosten der Schadensregulierung eintreten? Besten Dank. |
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#2
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AW: Wasserschaden in vermieteter ETW
Wer macht denn solche Basteleien mit Rohr - Schlauch - Wasserhahn? Zuerst wäre der Bastler, der so etwas macht, in die Pflicht zu nehmen. Wenn Sie als Vermieter solchen Pfusch gemacht haben, dann müssen Sie auch für die Folgen grade stehen.
Aber so ganz verstehe ich die Frage nicht, denn es dürfte doch bekannt sein, dass der Verursacher eines Schadens bezahlen muss, wenn er keine Versicherung dagegen hat. |
#3
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AW: Wasserschaden in vermieteter ETW
Ist dies
Zitat:
Wenn weder der Wohnungseigentümer noch die WEG, eine Gebäude-Leitungswasserversicherung hätte, dann ist die Frage nach einer Haftpflichtversicherung berechtigt. Aber die würde nicht zahlen, wenn kein "Verursacher" festgestellt würde. Wäre der Mieter der "Verursacher", dann wäre er zur Schadensbeseitigung verpflichtet. Mieter haben oft Haftpflichtversicherungen mit dem Einschluss von Mietsachschäden. Im Normalfall arbeiten hier die Gebäudeversicherung und die (Mieter-) Haftpflichtversicherung Hand in Hand. |
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Stichworte |
haftpflichtversicherung, schaden, wasserhahn, wasserschaden |
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