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Wasserschaden in vermieteter ETW

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.01.2013, 18:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2013
Beiträge: 1
Standard Wasserschaden in vermieteter ETW

Hallo,
In einer von uns vermieteten ETW entstand ein Wasserschaden. Ausgelöst wurde dieser durch einen sichtbar defekten Anschlussschlauch vom aufsteigenden Wasserrohr zum Wasserhahn. Auch in der darunter liegenden Wohnung gab es Schäden. Selbst haben wir leider keine Haftpflichtversicherung.
Wer muss in diesem Fall für die Kosten der Schadensregulierung eintreten?
Besten Dank.



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  #2  
Alt 21.01.2013, 18:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wasserschaden in vermieteter ETW

Wer macht denn solche Basteleien mit Rohr - Schlauch - Wasserhahn? Zuerst wäre der Bastler, der so etwas macht, in die Pflicht zu nehmen. Wenn Sie als Vermieter solchen Pfusch gemacht haben, dann müssen Sie auch für die Folgen grade stehen.

Aber so ganz verstehe ich die Frage nicht, denn es dürfte doch bekannt sein, dass der Verursacher eines Schadens bezahlen muss, wenn er keine Versicherung dagegen hat.
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  #3  
Alt 22.01.2013, 08:04
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wasserschaden in vermieteter ETW

Ist dies
Zitat:
Anschlussschlauch vom aufsteigenden Wasserrohr zum Wasserhahn.
der ursprüngliche bauliche Zustand?

Wenn weder der Wohnungseigentümer noch die WEG, eine Gebäude-Leitungswasserversicherung hätte, dann ist die Frage nach einer Haftpflichtversicherung berechtigt. Aber die würde nicht zahlen, wenn kein "Verursacher" festgestellt würde.

Wäre der Mieter der "Verursacher", dann wäre er zur Schadensbeseitigung verpflichtet. Mieter haben oft Haftpflichtversicherungen mit dem Einschluss von Mietsachschäden.

Im Normalfall arbeiten hier die Gebäudeversicherung und die (Mieter-) Haftpflichtversicherung Hand in Hand.
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Stichworte
haftpflichtversicherung, schaden, wasserhahn, wasserschaden


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