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WG-Recht - Wohngemeinschaft

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  #1  
Alt 27.05.2013, 14:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2013
Beiträge: 2
Standard WG-Recht - Wohngemeinschaft

Hallo zusammen,

ich bun neu habe ein paar Fragen zum Thema "WG-Recht". Ich glaube nämlich, dass ich ein großes Problem habe.

Folgender Fall: Ich lebe in einer WG mit drei Personen. Bin aber erst später dazu gezogen, nun gab es ein paar Konflikte innerhalb der WG. Deshalb möchte ich ausziehen. Einer der WG-Partner ist der Hauptmieter, da die Wohngesellschaft nur einen Haupthafter in dem Vertrag haben wollte und wir Verträge mit dem Hauptmieter eingehen sollten. Nach vielem Hin und Her habe ich herrausgefunden, dass die Miete meiner Meinung nach viel zu hoch ist. Die Warmmiete beträgt ca. 470 € und wir, die Untermieter bezahlen alleine schon 280€ pro Kopf. Ist dies rechtens oder ist das Wucher? Als wir den Hauptmieter darauf angesprochen haben, meinte er das kommt in die Gemeinschaftskasse für anfallende Kosten ect. pp. wir haben aber eher die Vermutung, dass er dadurch umsonst in der Wohnung lebnt.
Habe ich Chancen einen Teil des Geldes wieder zu bekommen und habe ich andere Rechte gegenüber dem Hauptmieter? Und kann vielleicht der Vertrag für Nichtig erklärt werden?
Ich hoffe ihr versteht mich und könnt mir hilfreiche Antworten geben.
Und ich weiss selber, dass ich mir vorher den Hauptmietvertrag hätte durchlesen sollen, ohne irgendetwas blind zu unterschreiben und nicht zu hinterfragen.

liebe grüße Caba



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  #2  
Alt 27.05.2013, 16:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: WG-Recht?

1. Es gibt kein WG-Recht!

2. Ist der Hauptmieter frei in der Gestaltung der Miete, die er weiter/untervermietet.

3. Geht Sie der Mietvertrag, den der Hauptmieter abgeschlossen hat nichts an.

Zitat:
Und kann vielleicht der Vertrag für Nichtig erklärt werden?
Und dann, unter der Brücke pennen?
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  #3  
Alt 27.05.2013, 16:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2013
Beiträge: 2
Standard AW: WG-Recht?

Okay, danke für die schnelle Antwort!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.09.2013, 13:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2013
Beiträge: 2
Standard AW: WG-Recht - Wohngemeinschaft

Hallo alle zusammen,

ich bin Ingenieur und habe leider keine Ahnung von Jura, deswegen schildere ich mal hier mein Anliegen:

Ich wohne zur Zeit in einer WG mit einer Mitbewohnerin (die Jura studiert) ... Wir wollten einen Nachmieter für mich finden, da ich im Oktober ausziehen wollte. Leider habe ich keine Zusagen für einen Studienplatz erhalten und habe darauf hin mit ihr abgemacht das ich erstmal doch wohnen bleibe. Nun habe ich endlich eine Zusage für einen Masterplatz erhalten und will jetzt doch ausziehen. Sie weigert sich mit mir zu sprechen und ist jetzt erstmal für 2 Wochen im Urlaub.
Jeder von uns hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter (eine Immobiliengesellschaft). Das heißt zwischen uns ist kein gemeinsamer Vertrag.
Ich will aber ausziehen und die Kündigungsfrist von 3 Monaten kann ich nicht einhalten bis Oktober (ist ja klar). Kann ich jetzt einfach ohne ihr das zu sagen einen Nachmieter besorgen, der dann meinen Vertrag übernimmt? Muss ich nur meine Pflicht dem Vermieter gegenüber einhalten einen neuen Nachmieter zu suchen oder kann sie da gegen was machen? Leider sind wir auch nicht mehr so gut miteinander befreundet und ich befürchte, dass Sie als Jurastudentin irgendwas ausheckt ...
Vielen Dank schonmal an euch alle!!!
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  #5  
Alt 03.09.2013, 13:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: WG-Recht - Wohngemeinschaft

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Stichworte
hauptmieter, miete, untermieter, wohngemeinschaft


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