Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wohnungstür gewaltsam öffnen

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.11.2009, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 2
Standard Wohnungstür gewaltsam öffnen

Ich bin Vermieter einer kleinen Wohnung. Der Mieter zahlt seit geraumer Zeit keine Miete und ist unauffindbar. Leider hat er das Schloss ausgewechselt, so dass ich weder renovieren, noch besichtigen kann. Auch scheinen wir einen Wasserschaden irgendwo zu haben, da die Wasseruhr läuft auch wenn alle Hähne in allen anderen Wohnungen geschlossen sind, so dass es vorstellbar ist, dass wir einen Rohrschaden in dieser Wohnung haben. Ist es mir rechtlich gestattet die Tür aufzubrechen?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 04.11.2009, 13:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wohnungstür gewaltsam öffnen

Hallo Andreas,

meines Erachtens nach fällt das gewaltsame Öffnen einer Wohnungstür immer in den Bereich des Hausfriedensbruch.

Und Mieter sind berechtigt das Türschloss auszuwechseln, solange das alte aufbewahrt und bei Räumung der Wohnung wieder eingebaut wird!

Wenn der Mieter keine Miete zahlt, unauffindbar ist und zusätzlich ein Waserschaden droht würde ich mal die Polizei kontaktieren, wie es in einem solchen Fall rechtlich aussieht.

Auf jeden Fall würde ich zuerst eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden gegenüber dem Mieter aussprechen.

Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und würde mich freuen, wenn du uns mit deinen gewonnen Informationen auf dem Laufenden hälst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.11.2009, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 2
Böse AW: Wohnungstür gewaltsam öffnen

Danke für Deinen Kommentar.
Gekündigt habe ich dem Mieter schon vor mehreren Wochen, doch der Brief den ich geschrieben habe, liegt, zusammen mit Rechnungen, Mahnungen etc. in seinem Briefkasten, der schon ewig nicht mehr geöffnet wurde. Ich würde ihm ja ein Einschreiben schicken, aber wohin? Lt. Kündigung wäre der 31.12.09
der letzte Tag, wenn ich bis dahin nichts höre, werde ich wohl zusammen mir der Polizei, wenn es denn rechtens ist, die Tür aufbrechen.
Da sieht man im Fernsehen Berichte über Mietnomaden und dann erwischt es einen selbst. Gibt es eigentlich Erhebungen wie oft das passiert?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.11.2009, 14:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wohnungstür gewaltsam öffnen

Hallo Andreas,

eine offizielle Zahl ist mir nicht bekannt. Aber es gibt mittlerweile das eine oder andere Portal, um sich Mieterauskünfte einzuholen. Hierbei wird die Bonität, etc. des Mieters geprüft, damit man am Ende kein blaues Wunder erlebt.

Dennoch würde ich empfehlen eine fristlose Kündigung zuzustellen. Der Form halber, da es bis zum 31.12. ja noch eine sehr lange Zeit sein kann. Und wer weiß in welchem Zustand die Wohnung ist.

Ich würde dir auch empfehlen über das Verfahren einer Räumungsklage nachzudenken, da die Mieträume andernfalls rechtlich nur schwer freizubekommen sind!


Lieben Gruß,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.11.2009, 18:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Wohnungstür gewaltsam öffnen

Hey Andreas,ich hatte einen ähnlichen Fall.
Der Gang vor ein Gericht wird Dir nicht erspart bleiben.Wenn Du deine Wohnung zurück haben willst wird das ein langer Gang.

Geändert von Steven (04.11.2009 um 22:00 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Wohnungstür gewaltsam öffnen