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Wohnungsübergabe

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  #1  
Alt 24.01.2013, 20:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2013
Beiträge: 1
Standard Wohnungsübergabe

Hallo!

Ich finde es ja unverschämt, sich anzumelden und direkt zu fragen und um Hilfe zu bitten, aber leider komme ich anders nicht weiter.

Ich bin Ende Juli 2011 in meine Wohnung eingezogen. Alles was frisch renoviert. Das Bad komplett saniert. Sie war komplett weiß.

Ich hatte meine Wohnung zu Ende Dezember gekündigt. Da ich nen Hund habe, habe ich (bzw mein Freund) nen paar Wände im Flur und Eine im Wohnzimmer gestrichen. Denn dort hat man die Spuren deutlich gesehen. Alle gedübelten Löcher habe ich zugespachtelt und weiß übermalt. Zudem habe ich die Fliesen und Türen grob geputzt, das Bad und die Gästetoilette gereinigt und die Fenster samt Rahmen geputzt. Da es draußen ziemlich schlammig war, habe ich natürlich auch gesaugt und gewischt.
Am 21.12. war Wohnungsübergabe mit dem Verwalter. Der meinte, dass er die Wohnung so abnehmen würde, aber der Vermieter wäre ziemlich pingelig. In Folge dessen sagte er zu mir, dass ich noch Spinnweben wegmachen (ok, völlig begründet) sollte und Wasserflecken von der Duscharmatur. Die Wände sähen benutzt aus, aber es wäre ja auch nicht gesetzlich zwingend zu streichen.
In das Übergabeprotokoll schrieb er: " diverse Reinigungsarbeiten" da ich es spezifiziert habe wollte, fügte er "Spinnweben und Wasserflecken auf Armaturen etc" hinzu. Leider habe ich nicht auf das "etc" geachtet.
Unterschreiben musste ich auch folgende Klauseler Vermieter hält sich die Geltendmachung von Ansprüchen für die bei der Abnahme nicht erlennbaren oder später auftretenden Mängel ausdrücklich vor.
Da ich bei der letzten Nebenkostenabrechnung für 5 Monate (August bis Dezember 2011) 560€ zurückbekommen habe, haben wir besprochen, dass ich meine Kaution in Höhe von 840€ komplett im Januar zurückbekomme.

Am 2.1.13 bekam ich dann einen Anruf, dass es eine Nachabnahme geben müßte, der Vermieter wäre nicht zufrieden. Die Wohnung wäre dreckig und eine Wand müßte noch gestrichen werden. Da ich die Dinge, die der Verwalter gesagt hat, bereinigt hatte, war ich dazu nicht bereit. Denn wenn der Verwalter eh keine Berechtigung hat, die Wohnung abzunehmen, dann hätte ich mir das auch spren können.
Somit habe ich eine Hotline über die Rechtsschutzversicherung angerufen und der Anwalt hat mir geraten, direkt an den Vermieter ein Einschreiben zu schicken, indem ich schreibe, dass die von ihm erwähnten Mängel bei der Abnahme hätten erkennbar sein müssen und ich somit nicht bereit bin daran noch etwas zu ändern.
Dieser antwortete, dass er es unmöglich fände, dass eine Wohnung so hinterlassen wird, aber dass er das mit dem Verwalter wegen der schlampigen Abnahme klären würde. Meine Kaution würde ich erst mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet bekommen.

Jetzt bekam ich ein Schreiben des Verwalters indem er mir schrieb, dass mir 120€ von meiner Kaution abgezogen werden würden für Reinigungsarbeiten und das Streichen einer Wand (an der besagten Wand stand ein Bett und ein großes Bücherregal). Er schickte Fotos mit. Es geht um Schmutz bei Dachfenstern, wenn man den Griff abklappt; schmutzige Fußleisten und sowas.
Nacharbeiten könnte ich nicht, da die nächsten Mieter in der folgenden Woche einzögen.

Ich habe ihm geantwortet, dass ich nicht bereit bin dies zu akzeptieren, da dies erkennbare Mängel gewesen wären und die mit ihm abgesprochenen Mängel von mir auch beseitigt wurden.
Er rückt nicht davon ab und beruft sich auf die unterschriebene Klausel und das "diverse" und "etc" im Übergabeprotokoll.

Leider habe ich einen Großteil meiner Sachen bei meinen Eltern eingelagert, unter anderem meinen Mietvertrag, so dass ich nicht schauen kann, was dort bezüglich Endreinigung steht. Mein Vater durchforstet aber schon die Kartons.

Kann mir jemand sagen wie die rechtliche Situation ist? Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, aber mit einem Eigenanteil von 150€. Ich würde das aus Trotz, weil ich es unverschämt finde, dass der Verwalter sich nicht an seine Worte erinnern kann, durchziehen. Hätte nur gerne eine Einschätzung.
Auf keinen Fall zählt doch das Streichen einer Wand zu Reinigungsarbeiten, oder? Wer sagt mir denn, dass Verschmutzungen nicht bei Wohnungbesichtigungen aufgetreten sind, denn die Wohnung war bei der Übergabe noch nicht wieder vermietet.

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Maren



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