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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Bei meinem Auszug war bei der Wohnungsübergabe nur ein Vermieter (von zwei Vermietern, die auch beide im Mietvertrag aufgeführt sind) und seine Frau anwesend und haben mir im Übergabeprotokoll unterschrieben, dass die Wohnung beim Auszug ohne Mängel ist.
Nun hat mich nach zwei Monaten der zweite Vermieter darüber informiert, dass er noch einen Mangel in der Küche gefunden hat, und zwar eine aufgequollene Arbeitsplatte. Für diese würde er gern 500€ von der Mietkaution abziehen. Er teilte mir mit, dass er das Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug ja nicht unterschrieben hat und dass es daher keine Gültigkeit hat. Kann mir jemand eine Einschätzung geben, ob das zutrifft? Müssen beide Vermieter das Wohnungsübergabeprotokoll unterschreiben? Viele Grüße |
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#2
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Für die Übergabe müssen nicht beide Vermieter dabei sein. Es muss noch nicht mal einer der Vermieter da sein, sondern es könnte jemand anderes beauftragt werden, die Übergabe durchzuführen. Du darfst also annehmen, dass der eine Vermieter im Auftrag für beide da war. Die Unterschrift auf dem Protokoll hat für dich Gültigkeit. Der zweite Vermieter kann versuchen, sich den Schaden von ersten Vermieter ersetzen zu lassen, wenn dieser nicht aufmerksam geschaut hat.
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#3
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Danke für die Antwort!
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