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Zusage Mietvertrag

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 30.11.2012, 15:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2012
Beiträge: 2
Böse Zusage Mietvertrag

Hallo,...
ich hoffe hier vielleicht die eine oder andere hilfreiche Antwort zu erhalten und bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Nachdem wir ein Haus zur Miete besichtigt hatten,bekamen wir die mündliche Zusage neue Mieter für das Objekt zu sein.Ein schriftlicher Mietvertrag sollte folgen,sobald eine Bankbürgschaft den anderen geforderten und bereits hinterlegten Unterlagen zugefügt wurde.Mehrfach wurde auch per Telefon die Zusage zum Mieten des Hauses mitgeteilt.
Auf dem selben Grundstück bewohnt der Sohn der Vermieter ein ebensolches Häuschen ebenso zur Miete.
Unsere derzeit bewohnten Räume kündigten wir natürlich fristgerecht denn einem Einzug in das genannte Haus zu einem abgesprochenen Zeitpunkt stünde nichts im Wege.
Nun bekamen wir kurz und knapp von den eigentlichen Vermietern eine SMS die besagte,dass der Sohn (nicht vergessen dass er selbst Mieter seiner Eltern ist) das von uns bereits mündlich angemietete (allerdings noch nicht bezogene) Haus kurzer Hand an jemand anderes vermietet hat und deshalb kein schriftlicher Vertrag zustande kommen kann!!!

Nun meine Frage dazu:...

Ist der Vermieter nun schadenersatzpflichtig und wenn "ja"...
...inwieweit???

Ich danke schon jetzt für Tipps,Ratschläge und andere Hilfen!



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  #2  
Alt 30.11.2012, 17:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zusage Mietvertrag

Zitat:
Ist der Vermieter nun schadenersatzpflichtig und wenn "ja"...
...inwieweit???
Ich sehe hier keine Schadensersatzpflicht. Es war Ihr Risiko die alte Wohnung zu kündigen, bevor das neue Haus in trockenen Tüchern ist.

Sie können aber mithilfe eines Anwalts versuchen, dem Vermieter auf die Pelle zu rücken.
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  #3  
Alt 01.12.2012, 08:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Zusage Mietvertrag

Vielen Dank für die Antwort @ Regenmacher.
Gehe ich fehl in der Annahme einen mündlichen
Vertrag eingegangen zu sein,welcher doch rechtlichen
Bestand hat?
Und darf der Sohn,der ja tatsächlich auch nur Mieter im
Hause der Eltern ist,einen Wohnraum der nicht zu den
von ihm angemieteten Räumlichkeiten zählt,anderweitig
vermieten ohne Absprache und Zustimmung des
eigentlichen Vermieters...auch wenn es sich hierbei um
dessen Eltern als Vermieter handelt?

Ein angenehmes Wochenende wünsche ich
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Stichworte
bürgschaft, mietvertrag, schadenersatz

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