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Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.01.2012, 00:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 3
Standard Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!

Hallo zusammen!

Wie der Titel schon verrät handelt es sich bei meinem Problem um einen Zusammenzug. Mein Partner und ich haben uns dazu entschlossen, zusammen zu ziehen. Er wohnt derzeit in Hamburg in einer WG, ich alleine in Duisburg in einem 35m² Appartment. Mein Partner möchte also bis dahin erst ein mal bei mir einziehen, da er ja vorallem eine Meldeadresse in der neuen Stadt benötigt.
Nun zum Problem: Mein Vermieter weigert sich mit der Begründung, dass sein Haus nicht das deutsche rote Kreuz sei, für das Einwohnermeldeamt sein Einverständnis zu geben.
Wir wären natürlich für die Zeit einverstanden gewesen, entsprechend einer Miet- bzw. Nebenkostenerhöhung entgegen zu kommen, aber auch davon wollte der Vermieter nichts wissen.
Deshalb meine Frage: Was können wir tun?
Darf der Vermieter überhaupt, ohne irgendeinen Anlass der dagegen spricht, ein Hinzuziehen verweigern?
Wir wissen wirklich nicht mehr weiter und hoffen hier auf Hilfe und vorallem Informationen, was wir als Paar nun überhaupt dürfen und was nicht.

Liebe Grüße,
Barra



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Geändert von Barrali (25.01.2012 um 00:59 Uhr)
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  #2  
Alt 25.01.2012, 10:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!

Ein Vermieter kann den Zuzug von Lebenspartnern nur aus 2 Gründen untersagen:

1. Die Wohnung wäre damit überbelegt.
2. Der Grund der Ablehnung liegt in der zuziehenden Person selbst. Der z. B. ein stadtbekannter Schläger o. ä. ist.

Wird in Duisburg noch oder wieder eine Bescheinigung des Vermieters beim EWA verlangt?

Das gibt es eigentlich nur noch sehr selten.

Hier noch ein paar Infos zum Thema Aufnahme des Lebensgefährten in den Mietvertrag, Anspruch Zustimmung Vermieter
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  #3  
Alt 25.01.2012, 16:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!

Danke erst mal für die schnelle Antwort!
Ja, ich habe so eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt erhalten, die der Vermieter unterschreiben soll.
Und das tut er nicht. Eine Überbelegung der Wohnung ist nicht der Fall, und einer Mieterhöhung haben wir zugesagt.
Was kann man also tun wenn der Vermieter sich trotz allem weigert?
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  #4  
Alt 25.01.2012, 17:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!

Zitat:
Was kann man also tun wenn der Vermieter sich trotz allem weigert?
Außer die Wohnung fristgerecht kündigen leider nichts. Obwohl Besuch bis 6 Wochen am Stück kann der Vermieter ja nicht verbieten;-)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.01.2012, 18:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!

Da ich Sie eigentlich im Recht sehe, würde ich Ihnen empfehlen folgendes zu versuchen:
Holen Sie sich kostengünstig einen Rat beim Rechtsanwalt und verleihen Sie Ihren Forderungen somit Nachdruck.

Wir bieten in unserem Mietrecht Portal die Möglichkeit kostenlos ein Angebot für eine fachgerechte Onlineberatung durch einen Anwalt einzuholen. Folgen Sie dazu einfach diesem Link: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Dann haben Sie Rechtsicherheit und können gegebenenfalls Ihre Forderungen gegenüber dem Vermieter versuchen durchzusetzen.

Wobei natürlich auch in Betracht gezogen werden sollte, dass Sie sicherlich nicht allzu lange mit Ihrem Lebenspartner auf 35qm wohnen wollen. Deshalb auch meine Empfehlung: Die Wohnung schnellstmöglichst kündigen und was größeres Gemeinsames suchen.

Um die ordentliche Kündigungsfrist werden Sie aber vermutlich trotzdem nicht herumkommen.



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  #6  
Alt 26.01.2012, 13:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!

Lieben Dank für die Antwort!
Ich fürchte auch, dass wir um einen Anwalt nicht herum kommen werden..
Natürlich suchen wir uns dann auch eine größere Wohnung, aber bis dahin muss mein Partner ja beim EWA gemeldet werden, und das geht meines Wissens ja nur mit einer Meldeadresse hier in Duisburg selbst.
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Stichworte
bescheinigung, einwohnermeldeamt, lebenspartner


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