|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!
Hallo zusammen!
Wie der Titel schon verrät handelt es sich bei meinem Problem um einen Zusammenzug. Mein Partner und ich haben uns dazu entschlossen, zusammen zu ziehen. Er wohnt derzeit in Hamburg in einer WG, ich alleine in Duisburg in einem 35m² Appartment. Mein Partner möchte also bis dahin erst ein mal bei mir einziehen, da er ja vorallem eine Meldeadresse in der neuen Stadt benötigt. Nun zum Problem: Mein Vermieter weigert sich mit der Begründung, dass sein Haus nicht das deutsche rote Kreuz sei, für das Einwohnermeldeamt sein Einverständnis zu geben. Wir wären natürlich für die Zeit einverstanden gewesen, entsprechend einer Miet- bzw. Nebenkostenerhöhung entgegen zu kommen, aber auch davon wollte der Vermieter nichts wissen. Deshalb meine Frage: Was können wir tun? Darf der Vermieter überhaupt, ohne irgendeinen Anlass der dagegen spricht, ein Hinzuziehen verweigern? Wir wissen wirklich nicht mehr weiter und hoffen hier auf Hilfe und vorallem Informationen, was wir als Paar nun überhaupt dürfen und was nicht. Liebe Grüße, Barra Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Barrali (25.01.2012 um 00:59 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!
Ein Vermieter kann den Zuzug von Lebenspartnern nur aus 2 Gründen untersagen:
1. Die Wohnung wäre damit überbelegt. 2. Der Grund der Ablehnung liegt in der zuziehenden Person selbst. Der z. B. ein stadtbekannter Schläger o. ä. ist. Wird in Duisburg noch oder wieder eine Bescheinigung des Vermieters beim EWA verlangt? Das gibt es eigentlich nur noch sehr selten. Hier noch ein paar Infos zum Thema Aufnahme des Lebensgefährten in den Mietvertrag, Anspruch Zustimmung Vermieter |
#3
|
|||
|
|||
AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!
Danke erst mal für die schnelle Antwort!
Ja, ich habe so eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt erhalten, die der Vermieter unterschreiben soll. Und das tut er nicht. Eine Überbelegung der Wohnung ist nicht der Fall, und einer Mieterhöhung haben wir zugesagt. Was kann man also tun wenn der Vermieter sich trotz allem weigert? |
#4
|
|||
|
|||
AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!
Zitat:
|
#5
|
||||
|
||||
AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!
Da ich Sie eigentlich im Recht sehe, würde ich Ihnen empfehlen folgendes zu versuchen:
Holen Sie sich kostengünstig einen Rat beim Rechtsanwalt und verleihen Sie Ihren Forderungen somit Nachdruck. Wir bieten in unserem Mietrecht Portal die Möglichkeit kostenlos ein Angebot für eine fachgerechte Onlineberatung durch einen Anwalt einzuholen. Folgen Sie dazu einfach diesem Link: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Dann haben Sie Rechtsicherheit und können gegebenenfalls Ihre Forderungen gegenüber dem Vermieter versuchen durchzusetzen. Wobei natürlich auch in Betracht gezogen werden sollte, dass Sie sicherlich nicht allzu lange mit Ihrem Lebenspartner auf 35qm wohnen wollen. Deshalb auch meine Empfehlung: Die Wohnung schnellstmöglichst kündigen und was größeres Gemeinsames suchen. Um die ordentliche Kündigungsfrist werden Sie aber vermutlich trotzdem nicht herumkommen. Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#6
|
|||
|
|||
AW: Zusammenzug - Vermieter wehrt sich!
Lieben Dank für die Antwort!
Ich fürchte auch, dass wir um einen Anwalt nicht herum kommen werden.. Natürlich suchen wir uns dann auch eine größere Wohnung, aber bis dahin muss mein Partner ja beim EWA gemeldet werden, und das geht meines Wissens ja nur mit einer Meldeadresse hier in Duisburg selbst. |
|
Stichworte |
bescheinigung, einwohnermeldeamt, lebenspartner |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Mieter hält sich nicht an Kündigungsvereinbarung | Manu | Kündigung | 1 | 27.02.2011 13:50 |
Vermieter weigert sich Kaution zurückzuzahlen! | avonchi | Mietrecht allgemein | 3 | 04.06.2010 08:26 |
Verwalter meldet sich nicht | chilichef | Rechte und Pflichten | 1 | 14.10.2009 09:21 |
Vermieter meldet sich nicht, keine Heizung, u.a. | Eisblume | Rechte und Pflichten | 1 | 13.10.2009 11:15 |
Vermieter weigert sich Schlüssel herauszugeben! | Chaoskruemel | Mietvertrag | 5 | 26.01.2009 21:49 |