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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Jährliche Begehung durch Vermieter - Besichtigung und Kontrollbesuch
Hallo,
ich habe eine perfekte wohnung für mich gefunden, souterrain komplett neu saniert mit toller terasse und ein bisschen grün davor. neues bad, neue böden, neue fenster und garage, 70qm und preiswert. aber der vermieter hat im mietvertrag eine besondere klausel: jährliche begehung der mietwohnung in der KW20 nach vorheriger terminabsprache. vorneweg - ich habe damit eigentlich kein problem, der vermieter wohnt auch über mir. er hatte vor mir zwei "besondere mieter" die ihn jeweils eine fünfstellige summe gekostet haben! daher kann ichs verstehn, hab bilder gesehn.... oh mein gott.... wie ist das rechtlich, es steht im mietvertrag und ich unterschreibe, darf er das aber überhaupt verlangen? |
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AW: Jährliche Begehung durch Vermieter - Besichtigung und Kontrollbesuch
Hallo,
generell hat der Vermieter ein Besichtigungsrecht, wenn es einen "begründeten Anlass" gibt, das kann z.B. der Verkauf oder eine Nachmietersuche sein. Es gibt auch eine Faustregel, die besagt, dass der Vermieter die Wohnung einmal im Jahr besichtigen darf. Hierzu ist jedoch zu sagen, dass diese Ansicht nicht von den Gerichten geteilt wird. Diese sprechen dem Vermieter lediglich ein Besichtigungsrecht zur Überprüfung zu, wenn auf Grund von Verschleiß, etc. eine Verschlechterung des Zustandes zu erwarten ist. Dieses zeitliche Fenster ist sicherlich größer gefasst. Sie sollten an dieser Stelle aber auch mal an den Vermieter denken, der erneut alle Rechte an seinem Eigentum an der Haustür an Sie abtritt und hofft diesmal einen ordentlichen Mieter gefunden zu haben. Lösung: Sprechen Sie mit dem Vermieter, erläutern Sie ihm die Rechtslage und genehmigen Sie ihm dennoch die jährliche Besichtigung. Das wird das Mietverhältnis sicherlich nicht trüben und Sie haben eine tolle Wohnung. Die 10 Minuten im Jahr tun sicherlich keinem weh ... Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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Stichworte |
besichtigung, besuch, besuchsrecht, terrasse |
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