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Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

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  #1  
Alt 17.07.2009, 19:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 3
Standard Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

Servus Und Hallo
Habe Da Mal Ne Frage Meine Lebensgefährtin hat Zum 01.03.09 Eine 1 ZKB Dachgeschoss wohnung Bei einen privatvermieter Bezogen Die Miete Beträgt 290,- euro kalt+100,- Nk also 390.- warm im vertrag steht das beide parteien bis zum 28.02.2012 auf eine ausserordentliche kündigung verzichten also mietvertrag auf 3 jahre befristet nun möchte sie ausziehen wollen zusammen ziehen gibt auch mängel in der wohnung was kann mann da machen kann sie trozdem die wohnung kündigen .



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Geändert von meisterpropper1981 (17.07.2009 um 19:46 Uhr)
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  #2  
Alt 17.07.2009, 20:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

Hallo Meisterpropper,

ein Kündigungsausschluss ist beidseitig bis zu einer Länge von 4 Jahren möglich! Also rein theoretisch kann deine Lebensgefährtin somit auch erst nach Ablauf der Mietdauer von 3 Jahren kündigen.

Es gibt aber dennoch Optionen, die aus dem Mietvertrag helfen können:

Aufhebungsvertrag
Wenn man ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat und das Gespräch sucht, sowie die persönliche Situation schildert, kann mit Zustimmung des Vermieters ein Aufhebungsvertrag gemacht werden und das Mietverhältnis wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst.

Nachmieter
Ggf. erlaubt der Vermieter dem Mieter auf eigene Kosten einen Nachmieter zu finden, der in das Vertragsverhältnis eintritt, bzw. als neuer Mieter mit neuem Vertrag in die Wohnung einzieht. Hierbei hat der Vermieter keinen finanziellen Verlust und die Wohnung kann somit früher verlassen werden.

Fristlose Kündigung wegen Mängeln
Da du von Mängeln an der Mietsache sprachst: Diese sollten dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden unter Angabe einer (ausreichenden) Frist zur Beseitigung der Mängel. Sollte der Vermieter innerhalb dieser Frist die Mängel nicht beseitigen, so besteht der Anspruch auf eine Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies gilt natürlich nur für Mängel, die mit einer Gesundheitsgefährdung einhergehen oder den Nutzen der Mietsache nicht nur "leicht" beeinträchtigen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit:


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  #3  
Alt 17.07.2009, 22:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

Danke erst mal für die info habe in meiner frage vergessen zu sagen wohnen jezt schon zusammen die wohnung hat eine grösse von 30qm unter der woche mo-fr sind wir zu 2 in der wohnung zahle auch 40 euro nebenkosten .der vermieter duldet mich auch nur ihn wär es lieber das ich mich hier garnet aufhalte bin von ihn auch als assozioaler beleidigt worden spielt hier aber keine rolle meine frage lebe in scheidung habe mit meiner noch frau ein gemeinsames kind von 3 jahren das ich von fr bis so abend jedes wochenende habe die kleine muss auf der couch schlafen da ansonsten kein platz ist wär dies ein grund zum sonderkündigung
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  #4  
Alt 18.07.2009, 04:15
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

Hallo meisterpropper,

dafür, dass die Kleine auf der Couch schlafen muss kann der Vermieter nichts.
Ich sehe hier leider keine andere Möglichkeit, als auf 30 qm auszukommen.

Bemerkung: Ich kenne mich weniger mit Unterhaltsrecht aus, aber ich empfinde es für fraglich am Wochenende mit zwei Erwachsenen und einem Kind auf 30 qm zu wohnen. Man will für das Kind ja auch nur das Beste!

Und ein (uneheliches oder auch aus geschiedenem Verhältnis gezeugtes) Kind gereicht bei weitem nicht zu einer Sonderkündigung! Es leigt ja weder ein Mangel an der Mietsache, noch ein Mangel des Vermieters selbst vor.

Mein Tipp: Wenn Kinder mit ihm Spiel sind: Lasst diese nicht auf der Couch in 30 qm übernachten! Kinder müssen sich entwickeln - und wenn man es "derzeit" nicht bieten kann, dann muss man eben bis zu einem Zeitpunkt, wo es besser läuft Verzicht üben.
Kinder sind doch alles was wir haben ...

Sollte ich den Sachverhalt Mißverstanden haben, so bitte ich doch noch einmal um ausführlichere Darstellung.


Freundliche Grüße,


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  #5  
Alt 18.07.2009, 06:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

Haben den sachverhalt schon richtig verstanden nur frage ich mich jezt soll das heissen das vater mütter je nach dem wer aus der ehemaligen ehewohnung/beziehungswohnung auszieht auf sein kind verzichten soll nur weil er eine kleine wohnung hat es geht halt nun mal nett anders das wir mit 3 personen am we in einer 1 zkb wohnung wohnen müssen habe wohnungsnr beim wohnungsamt beantragt diese auch bekommen da ich erwerbsminderungsrentner bin habe auch anrecht auf eine sozial wohnung nur bekomme ich diese nicht auf grund eidestaatliche versicherung sämtliche vermieter ob privat oder gesellschaft selbst sozial wohnungen lehnen mich ab begründung mit eidestaatlicher versicherung dürfen sie kein mietverhältnis mit mir eingehen so bleibt mir nichts anderes als bei meiner lebensgefährtin zu wohnen auf 30qm mit kind am we besser als obdachlos zu sein .

Geändert von meisterpropper1981 (18.07.2009 um 06:31 Uhr)
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  #6  
Alt 18.07.2009, 16:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigungsausschluss - Verzicht auf Kündigung im Mietvertrag

Hallo meisterpropper,

da hast du natürlich recht. Und wenn die finanziellen Verhältnisse nicht mehr als 30qm zulassen, dann muss man eben Kompromisse machen!

Ich drücke Euch die Daumen, dass sich die Situation hoffentlich bald zum Besseren wendet und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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