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Nichtiger Mietvertrag

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.11.2013, 16:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 3
Standard Nichtiger Mietvertrag

Hallo,

ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Ich habe eigentlich einen schriftlichen Untermietvertrag für die Dauer von 7 Monaten. Dieser ist jedoch nichtig, weil noch nicht mal der Name des Vermieters genannt wird - was mir auch erst bewusst wurde, als die Frau bei der Meldebehörde meinte, dass der Name fehle. Nun würde ich gern wissen, ob sich durch die Nichtigkeit des schriftlichen Vertrages automatisch ein mündlicher oder konkludenter Mietvertrag ergeben. Ich wohne erst seit September in dem WG-Zimmer und bezweifle daher, dass sich schon ein konkludentes Verhalten ableiten lässt. Zudem lief die Vermittlung über zwei "normale Bewohner" (ich nehme an, es sind keine Untermieter) der Wohnung, die mir auch den Vertrag schickten. Den Eigentümer selbst, der nicht in der Wohnung lebt, an den ich jedoch die Miete überweise, habe ich noch nie gesehen oder gesprochen. Also kann doch mit diesem gar kein Vertrag bestehen, oder? Was mich zu der weiteren Frage führt, wie es mit einem möglichen Kündigungsrecht aussieht.

Viele Grüße,
Mara



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Geändert von Mara (05.11.2013 um 16:30 Uhr)
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  #2  
Alt 05.11.2013, 16:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nichtiger Mietvertrag

Zitat:
konkludenter Mietvertrag ergeben.
Noch deutlicher kann man solch ein Mietverhältnis ja nicht gestalten. Sie haben das Zimmer bezogen und bezahlen dafür Miete. Mehr braucht es nicht für einen Mietvertrag.

Wie lang die Kündigungsfrist ist hängt einzig davon ab, ob das Zimmer möbliert (bis zum 15.d.M. zum Monatsende) oder unmöbliert (3 Monate) vermietet wurde. Die Kündigung dann aber beweisbar (Einwurfeinschreiben) schriftlich.

Geändert von Regenmacher (05.11.2013 um 16:45 Uhr)
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  #3  
Alt 05.11.2013, 16:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Nichtiger Mietvertrag

Danke für die schnelle Antwort.

Bezüglich der Kündigungsfrist, muss ich sagen, dass es sich "leider" um ein möbl. Zimmer handelt. D.h. also, ich kann frühestens im Februar ausziehen... :/
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  #4  
Alt 05.11.2013, 16:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nichtiger Mietvertrag

Fehler! Fehler! Ich nehme mein vorhin Geschriebenes komplett zurück und habe es auch schon geändert. Die längere Frist ist nur gültig, wenn Sie das Zimmer mit Ihren Möbeln ausgestattet haben. Bei einem möblierten Zimmer packen Sie nur Ihren Koffer und gehen.
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  #5  
Alt 05.11.2013, 16:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Nichtiger Mietvertrag

Okay, also kann ich bis zum 15.11. das WG-Zimmer zum 30.11. kündigen. Das sind gute Nachrichten

Sie scheinen wirklich Ahnung zu haben, aber kann ich das auch noch irgendwo nachlesen (BGB, Urteil, etc.)?
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  #6  
Alt 05.11.2013, 17:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nichtiger Mietvertrag

Kann man im BGB nachlesen:

BGB - Einzelnorm
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Stichworte
einwurfschreiben, konkludenter mietvertrag, kündigung, kündigungsfrist, mündlicher mietvertrag, möbiliert, nichtig, untermietvertrag


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