|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Nichtiger Mietvertrag
Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Ich habe eigentlich einen schriftlichen Untermietvertrag für die Dauer von 7 Monaten. Dieser ist jedoch nichtig, weil noch nicht mal der Name des Vermieters genannt wird - was mir auch erst bewusst wurde, als die Frau bei der Meldebehörde meinte, dass der Name fehle. Nun würde ich gern wissen, ob sich durch die Nichtigkeit des schriftlichen Vertrages automatisch ein mündlicher oder konkludenter Mietvertrag ergeben. Ich wohne erst seit September in dem WG-Zimmer und bezweifle daher, dass sich schon ein konkludentes Verhalten ableiten lässt. Zudem lief die Vermittlung über zwei "normale Bewohner" (ich nehme an, es sind keine Untermieter) der Wohnung, die mir auch den Vertrag schickten. Den Eigentümer selbst, der nicht in der Wohnung lebt, an den ich jedoch die Miete überweise, habe ich noch nie gesehen oder gesprochen. Also kann doch mit diesem gar kein Vertrag bestehen, oder? Was mich zu der weiteren Frage führt, wie es mit einem möglichen Kündigungsrecht aussieht. Viele Grüße, Mara Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Mara (05.11.2013 um 16:30 Uhr) |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Nichtiger Mietvertrag
Zitat:
Wie lang die Kündigungsfrist ist hängt einzig davon ab, ob das Zimmer möbliert (bis zum 15.d.M. zum Monatsende) oder unmöbliert (3 Monate) vermietet wurde. Die Kündigung dann aber beweisbar (Einwurfeinschreiben) schriftlich. Geändert von Regenmacher (05.11.2013 um 16:45 Uhr) |
#3
|
|||
|
|||
AW: Nichtiger Mietvertrag
Danke für die schnelle Antwort.
Bezüglich der Kündigungsfrist, muss ich sagen, dass es sich "leider" um ein möbl. Zimmer handelt. D.h. also, ich kann frühestens im Februar ausziehen... :/ |
#4
|
|||
|
|||
AW: Nichtiger Mietvertrag
Fehler! Fehler! Ich nehme mein vorhin Geschriebenes komplett zurück und habe es auch schon geändert. Die längere Frist ist nur gültig, wenn Sie das Zimmer mit Ihren Möbeln ausgestattet haben. Bei einem möblierten Zimmer packen Sie nur Ihren Koffer und gehen.
|
#5
|
|||
|
|||
AW: Nichtiger Mietvertrag
Okay, also kann ich bis zum 15.11. das WG-Zimmer zum 30.11. kündigen. Das sind gute Nachrichten
Sie scheinen wirklich Ahnung zu haben, aber kann ich das auch noch irgendwo nachlesen (BGB, Urteil, etc.)? |
#6
|
|||
|
|||
AW: Nichtiger Mietvertrag
|
|
Stichworte |
einwurfschreiben, konkludenter mietvertrag, kündigung, kündigungsfrist, mündlicher mietvertrag, möbiliert, nichtig, untermietvertrag |
|
|