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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Kündigungsfrist verkürzen
Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag zum 31.05.2012 gekündigt. Vier Wochen vor der regulären Kündigungsfrist. Meine Vermieterin hat mir den Erhalt der Kündigung bestätigt und mich gefragt ob die Wohnung dann auch zum 01.06. frei wäre. Das unter Zeugen. Sie hat sich auch nicht weiter über das Kündigungsdatum ausgelassen. Ist durch die Bestätigung des Erhaltes der Kündigung und mit der Frage ob die Wohnung ab 01.06.2012 frei sei, die Kündigung rechtswirksam? LG Hummelchen |
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#2
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AW: Kündigungsfrist verkürzen
100%ig wirksam ist Ihre Kündigung zum 31.5.2012 wirksam wenn sie der Vermieterin spätestens am 3. Werktag im März 2012 (3.3.) zugegangen ist.
Ich würde da nochmal schriftlich, mit Hinweis auf das Gespräch unter Zeugen vom xxx, nachfragen. |
#3
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AW: Kündigungsfrist verkürzen
Hallo,
ich verstehe das Problem nicht ganz. Ihr Thema lautet "Kündigungsfrist verkürzen". Ich finde aber keinen Anhaltspunkt für eine Verkürzung der Kündigungsfrist... Oder meinen Sie mit: Zitat:
Bitte schaffen Sie hier noch einmal Klarheit. Andernfalls verweise ich auf die Ausführungen meines Vorredners. PS: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht vom Vermieter bestätigt werden! Mietrecht Einfach
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#4
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AW: Kündigungsfrist verkürzen
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Meine Kündigung wäre regulär zum 30.06.2012 wirksam, das ist mir schon klar. Ich habe aber zum 31.05.2012 gekündigt, weil es zu einigen Problemen innerhalb des Hauses kam. Das kommt einem Mieter (dem Sohn der Vermieterin) ganz recht. Die Kündigung habe ich der Vermieterin unter Zeugen persönlich übergeben. Sie hat mir auch die Kündigungsbestätigung unterschrieben. Ebenfalls hat sie nochmals nachgehakt ob die Wohnung dann zum 01.06.2012 auch frei wäre um sie dann weiter vermieten zu können. Sie hat bisher keine Anstalten gemacht, meiner Kündigung zu widersprechen. Ist die von ihr unterschriebene Kündigungsbestätigung und die Nachfrage ihrerseits, die Wohnung im Juni weiter vermieten zu können eine Anerkennung der verkürzten Kündigungsfrist oder nicht? |
#5
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AW: Kündigungsfrist verkürzen
Wenn Sie die Bestätigung des Termins schriftlich haben, dann sollten Sie sich auch keine weiteren Sorgen machen.
Scheinbar steht ja auch der Bedarf im Vordergrund die Wohnung nahtlos weiterzuvermieten, weshalb ich einen Rückzieher der Vermieterin für unwahrscheinlich halte. Mietrecht Einfach
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Stichworte |
kündigungsfrist, ordentliche kündigung |
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