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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Paar trennt sich, Änderung des Mietvertrages
Hallo,
im März 2012 vermietete ich eine Wohnung an ein Paar, die gemeinsam den Mitvertrag unterzeichnet haben. Nun erhielt ich von der weibl. Seite des Paares die Mitteilung das man sich getrennt habe. Die Frau möchte nun (Jul. 2012) schnellstmöglich aus dem Mietvertrag herausgelöst werden. Der Mann möchte (nach angabe der Frau) in der Wohnung verbleiben. Vom Mann selbst habe ich bisher nichts gehört. Wie gehe ich hier am Sinnvollsten vor (Mietvertragsänderung/Änderungsvertrag, Kündigung/Neuer Mietvertrag, oder gibt es weitere Möglichkeiten)? Zur Info: Ich selber wohne 400km vom Mietobjekt entfernt, daher sollte das ganze möglichst unkompliziert/per Mail machbar sein. Ich würde mich über rasche Antworten/Tipps freuen! Gruß, scorpy |
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#2
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AW: Paar trennt sich, Änderung des Mietvertrages
Zitat:
Änderungen, usw. können natürlich per Mail im Vorfeld abgesprochen werden. Die Kündigung des Vertrages und der Neuabschluss müssen aber zwingend schriftlich erfolgen. Schriftlich heißt hier beweisbar mit der Originalunterschrift. |
#3
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AW: Paar trennt sich, Änderung des Mietvertrages
Wie Regenmacher schon schreibt sollten Sie im Vorfeld prüfen ob sich der Mann die Wohnung allein auch leisten kann. Verlangen Sie entsprechende Nachweise über das Nettoeinkommen und ob er befristet oder unbefristet beschäftigt ist.
Ist Ihnen das alles zu unsicher, Finger weg. Die Frau kann ja ausziehen, bleibt aber weiterhin Ihr Schuldner. Akzeptieren Sie keine Teilkündigung der Frau. Die wäre rechtlich gesehen ohnehin unwirksam. Sind aber die Verhältnisse des Mannes (Festanstellung und ausreichendes Einkommen) gut gäbe es mehrere Möglichkeiten. 1. Das Paar kündigt gemeinsam den Vertrag fristgerecht z. B. zum 31.10.12 und Sie schließen mit dem Mann ab dem 01.11.12 einen neuen Vertrag ab. 2. Sie machen mit beiden einen Aufhebungsvertrag z. B. 31.08.12 und schließen mit dem Mann einen neuen Vertrag ab dem 01.09.12 ab. 3. Die Frau wird mit Zustimmung aller (also Mann, Frau und Ihnen) zum Tag x aus dem Vertrag entlassen und Sie setzen den Vertrag mit dem allein fort. So ganz unkompliziert (alles per E-Mail) geht das allerdings nicht. Denn für alle den Vertrag betreffende (vor allem die Kündigung und ein evtl. neuer Vertrag) Änderungen sind Originalunterschriften notwendig. Da müßte dann ggf. so einiges per guter alter Post hin und her geschickt werden. |
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Stichworte |
aufhebungsvertrag, kündigung, mietvertrag änderung |
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