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Makler Provision

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 15.04.2011, 01:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2011
Beiträge: 2
Standard Makler Provision

Hallo Zusammen,

ich habe vor 18 Monaten einen Makler beauftragt für mich eine Wohnung zu finden. Er hat mir einige Adressen genannt und mich darauf hingewiesen, daß ich die Adressen NICHT weitergeben darf.

Ich habe über ihn dann eine Wohnung gefunden und ihm zwei Monatsmieten Provision bezahlt.

Heute, also 1 1/2 Jahre später, habe ich selbst einen Nachmieter für diese Wohnung gesucht, weil ich überraschend ausziehen wollte und die Kündigungsfrist nicht einhalten konnte.

Ich habe meinem Vermieter den Nachmieter vorgestellt, die beiden haben sich geeinigt und einen neuen Mietvertrag abgeschlossen.

Jetzt verlangt der Makler von damals von mir den Ersatz seiner entgangenen Provision, weil ich die Adresse, wo ich die letzten 1 1/2 Jahre gewohnt habe, nicht an den Nachmieter hätte weitergeben dürfen.

Ist das rechtens ???

Für Antworten, Hinweise, Tipps oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank
Manuela



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  #2  
Alt 15.04.2011, 09:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Makler Provision

Zitat:
Zitat von hofmannuela Beitrag anzeigen

Für Antworten, Hinweise, Tipps oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank
Manuela
Wenn im sogenannten Maklervertrag zwischen Ihnen und dem Makler nicht explizit die Weitervermietung untersagt ist (und das wäre übrigens äußerst fraglich), sollten Sie sich ruhig zurücklehnen. Er hat seine Provision bekommen und wenn er meint, dass er ein lebenslanges Recht an der Vermittlung der Wohnung hat, dann soll er das beim Vermieter durchsetzen.

Der Hinweis, dass Sie die vom Makler genannten Adressen nicht weiter geben dürfen, bezieht sich auf die erste Kontaktaufnahme und Vermittlung. Und das ist üblich, damit solche Wohnungen nicht unter der Hand weiter gegeben werden und der Makler in die Röhre schaut.
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  #3  
Alt 15.04.2011, 13:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2011
Beiträge: 2
Lächeln AW: Makler Provision

Hallo Herr Regenmacher,

vielen Dank für die schnelle Antwort

In meinem Vermittlungsauftrag steht:
"Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der HomeCompany."

Sonst steht da nichts über das Thema.

Trotzdem habe ich eine Rechnung von denen bekommen.

Wie wehre ich die ab?
Gibt es Paragraphen oder Fachbegriffe, auf die ich mich beziehen kann?

Einfach nix tun ist nicht so mein Ding und läßt den Ärger nur wachsen.

Liebe Grüße
Manuela
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  #4  
Alt 15.04.2011, 13:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Makler Provision

Sie haben die Wohnung vor 1,5 Jahren angemietet und die Maklercourtage bezahlt, richtig? Damit haben Sie eine Dienstleistung in Anspruch genommen und bezahlt.

Wenn jetzt nach 1,5 Jahren das Unternehmen noch einmal kassieren will, weil Sie Ihre Wohnung wegen der Kündigung weiter vermieten, dann sollten Sie die Makler mal fragen, ob sie Bekanntschaft mit dem Gericht machen wollen.

Einmal auf diese Frechheit entsprechend antworten. Weitere Briefe ungelesen zurück. Und wenn die keine Ruhe geben, einen Anwalt beauftragen. Der holt sich dann sein Honorar von dieser HomeCompany.
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