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Vermieter lügt die Arge an

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.01.2011, 09:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.11.2010
Beiträge: 1
Standard Vermieter lügt die Arge an

Ich wohne seit Mai 10 in meiner Wohnung.Der Vermieter hält sich nicht an den Mietvertrag.Eine im Mietvertrag vereinbarte Nachtspeicherheizung ist nicht vorhanden.
Ich heize jetzt mit Radiatoren. Diese habe ich im September 10 bekommen. Der Vermieter wollte sich an den Heizkosten beteiligen, was ich auch schriftlich habe, habe aber bis heute kein Geld gesehen. Ferner stehen mir noch Handwerkerrechnungen zu . Auch die Zahlung dieser wurden mir im Juni schriftlich zugesagt . Da habe ich auch nichts von gesehen.
Jetzt möchte ich ausziehen da ich mit Hartz 4 die hohe Stromrechnung nicht bezahlen kann.
Dieses teilte ich der Arge mit . Auf Anfrage der Arge beim Vermieter ,ob das mit den Radiatoren stimmt, teilte dieser der Arge mit ich hätte Nachspeicher und bin nur zu dumm
diese beim Stromversorger anzumelden.
Meine Frage nun kann ich auf Grund der Verstöße meines Vermieters meine Wohnung fristlos kündigen.
Ich habe meinen Vermieter schon mehrmals schriftlich zur Zahlung angemahnt. Passiert aber nichts.
MfH
Medusa04



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  #2  
Alt 12.01.2011, 12:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter lügt die Arge an

Zitat:
Zitat von Medusa04 Beitrag anzeigen
Eine im Mietvertrag vereinbarte Nachtspeicherheizung ist nicht vorhanden.

Warum bezieht man denn eine Wohnung, wenn ersichtlich ist, dass eine vereinbarte Heizmöglichkeit nicht vorhanden ist?

Ich heize jetzt mit Radiatoren. Diese habe ich im September 10 bekommen. Der Vermieter wollte sich an den Heizkosten beteiligen, was ich auch schriftlich habe, habe aber bis heute kein Geld gesehen. Ferner stehen mir noch Handwerkerrechnungen zu . Auch die Zahlung dieser wurden mir im Juni schriftlich zugesagt . Da habe ich auch nichts von gesehen.

Schon beweisbar (Einschreiben) unter Verzug gesetzt (angemahnt)?

Meine Frage nun kann ich auf Grund der Verstöße meines Vermieters meine Wohnung fristlos kündigen.

Das ist meiner Meinung nach kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Ich habe meinen Vermieter schon mehrmals schriftlich zur Zahlung angemahnt. Passiert aber nichts.

Dann sollten Sie mithilfe der ARGE die Miete entsprechend kürzen, um an Ihr Geld zu kommen.
MfH
Medusa04
Sie sollten so schnell wie möglich zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Damit können Sie sich dann die Beratung eines Anwalts holen.
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