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Vermieter weigert sich Schlüssel herauszugeben!

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.01.2009, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3
Standard Vermieter weigert sich Schlüssel herauszugeben!

Hallo...

ich hoffe ihr könnt mir helfen...Habe zum 01.02 eine Wohnung angemietet. Seit ca. zwei Wochen druckst der Vermieter immer rum wegen Einzugstermin und Schlüsselübergabe. Hatte gefragt ob ich am 31.01 schon einziehen kann, wie es ja bei den meisten üblich ist.Damit war er nicht einverstanden.Er meinte am Telefon könnte ab 02.02. einziehen, da der 01.02 ja ein Sonntag wäre. Habe ihm gesagt das der Vertrag ab dem 01.02 läuft und ich auch dann in die Wohnung möchte. Er legte dann einfach auf. Hatte dann nochmal angerufen und mit seiner Tochter gesprochen, sie meinte da ich ja nicht obdachlos werde, weil ich noch bei meinem Ex wohne, wäre es doch egal ob der 02.02. oder sogar 03.02. Ich solle sie nicht unter Druck setzen!

Meine Frage komme ich da irgendwie raus bzw. was kann ich machen wenn ich die Schlüssel nicht am 01.02 bekomme??? Habe ihm ein Schreiben zugestellt den vertrag zu stornieren oder die Schlüssel am 01.02 zu übergeben! Mietsicherheit hat er schließlich auch schon bekommen. Vertrag war gebunden an Mindestmietdauer von drei Jahren. Aber dieses soll wohl nichtig sein????

Wenn ich die Schlüssel nicht bekomme, kann ich wegen Vertragsbruch fristlos den Vertrag kündigen??Oder muss ich dennoch Miete zahlen??

Brauche Dringend Hilfe! Danke



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  #2  
Alt 26.01.2009, 02:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo,

ich beginne mal mit der "Nichtigkeit" der 3-jährigen Vertragsbindung. Hier ist auf die Formulierung im Mietvertrag zu achten. Hier sind mal die gängigen Standards mit Hinweis auf Ihre Wirksam- oder Nichtigkeit:

Zitat:
Zitat von immobilienscout24.de
  • "Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate."
    - Unwirksam, der Mieter kann mit Dreimonatsfrist kündigen.
  • "Der Mietvertrag läuft vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009."
    - Unwirksamer Zeitmietvertrag, der Mieter kann mit Dreimonatsfrist kündigen.
  • "Mieter und Vermieter verzichten für die Dauer von zwei Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages."
    - Wirksamer Kündigungsausschluss.
  • "Das Mietverhältnis ist erstmalig zum 31. Dezember 2009 mit dreimonatiger Kündigungsfrist ordentlich kündbar."
    - Wirksamer Kündigungsausschluss.
Und wenn du die Schlüssel erst am 02.02. statt dem 01.02.2009 bekommst, so halte ich das nicht für einen Vertragsbruch. Denn eine gewisse Toleranz muss ja beiderseitig eingeräumt werden, wobei dein Vermieter mir nach deiner Beschreibung zufolge nicht gerade sympathisch erscheint.

Deine Möglichkeit wäre einfach die Miete für einen Tag zu kürzen, da die Wohnung von dir ja nicht bezogen wurde. Einen weiteren Weg sehe ich mit meinem Kenntnisstand nicht.

Wenn du wirklich rechtliche Absicherung suchst, dann wende dich doch mal an den Mieterbund, einen Mieterverein oder einen Mietrecht Anwalt.

Wäre schön, wenn wir von dir erfahren, wie es weitergegangen ist und freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 26.01.2009, 07:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3
Standard

Es geht hier nicht um Toleranz, es geht darum das ich am 01.02 hier raus sein muss aus der jetzigen Wohnung. Die beidseitig gekündigt wurde, von mir und meinem Ex. Soll ich mit zwei Kindern 1-2 Tage auf der Strasse schlafen mit samt meinen Sachen???

Wenn ich einen Vertrag zum 01.02 abschließe möchte ich ohne wenn und aber die räumlichkeiten nutzen! Es geht hier schließlich um mehr als nur sein Recht einzufordern, denn ich habe zwei Kinder und kann schlecht auf der Straße schlafen.

Dann hätte man den Vertrag auf den 02.02 setzen müssen wenn er das so will.
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  #4  
Alt 26.01.2009, 17:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo,

das ging aus deiner ersten Schilderung des Sachverhaltes natürlich nicht hervor. Dort klang es so, als würde dein Ex weiterhin die alte Wohnung beziehen.
Und aus diesem Grund habe ich auch gefolgert, dass ein Tag ja nicht so weh tun würde.

Aber nun liegt das ganze natürlich ein wenig verzwickter.

Du hast natürlich nur die Möglichkeit mit deinem neuen Vermieter noch einmal zu sprechen und ihm klar zu machen, dass du auf der Straße stehst mit deinen Kindern, wenn du nicht zum 01.02.2009 in die Wohnung kommst. Denn er hat den Sachverhalt vermutlich auch falsch verstanden, wenn er sagt, dass dir keine Obdachlosigkeit droht.

Die zweite Option wäre es den alten Vermieter zu bitten dir einen Tag Aufschub zu gewähren. Das ist natürlich davon abhängig, ob die Wohnung bereits wieder vermietet ist.

Ansonsten sehe ich wirklich nur den Weg zum Mieterbund, Mieterverein oder als letzten Ausweg zum Rechtsanwalt für Mietrecht.


Ich drücke die Daumen, dass du alles klären kannst und einen reibungslosen Umzug hinter dich bekommst.


Freundliche Grüße und falls noch Fragen sind beantworte ich diese gerne,


Mietrecht-Einfach
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  #5  
Alt 26.01.2009, 18:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 3
Standard

Stand der Dinge...War beim Amtsgericht wegen Beratungschein (den ich aber frühestens dann bekomme wenn ich nicht in die Wohnung komme)..Der liebe Rechtspfleger hat dann, nachdem ich ihm meinen Fall geschildert habe, meinen Vermieter angerufen und mit der Tochter gesprochen, weil der Vermieter angeblich nicht da ist...(sitzt mit seinen fast 80 Jahren wahrscheinlich beim Arzt)



Sie wurden darauf hingewiesen, sollte ich am Sonntag um 8.00 die Schlüssel nicht bekommen, hätte ich das Recht mir eine einstweilige Verfügung zu holen oder ggf. sogar Hotel/Pension zu nehmen. Alle daraus entstandenen Kosten sind vom Vermieter zu tragen...Tochter will das mit dem Vater absklären und sich nochmal melden beim Gericht. Wahrscheinlich glauben die das nicht das es wirklich das Gericht war....Nu bin ich ja mal gespannt was kommt!
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  #6  
Alt 26.01.2009, 21:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Ich habe schon befrüchtet, dass hier härtere Töne angeschlagen werden müssen. Das ist natürlich kein guter Ausgangspunkt für ein Mietverhältnis, aber wenn man im Recht ist und Befürchtungen hat wie du, nicht rechtzeitig in die eigenen vier Wände zu kommen ist es wohl auch der einzige Weg.

Ich wünsche dir das Beste für die Zukunft und wir würden uns freuen, wenn du uns schilderst, ob alles zum 01.02.2009 geklappt hat.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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