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Oximoxi 08.06.2011 10:58

Kündigung zwecks nicht repariertem Wasserschaden
 
Hallo,
ich habe seit 3Monaten einen Wasserschaden aus dem Zimmer über meinem in meiner Wohnung.Dies hat allerdings erst mein Vermieter gemerkt als er eine "Wohnungsbesichtigung" durch mein Zimmer führte.
Ich selbst habe es erst später bemerkt.
Der Wasserschaden war bereits getrocknet als er es bemerkte und begannn auch schon zu schimmeln.
Wenig später bemerkte ich mehr Schimmel in meiner Wohnung,diesen habe ich selbst beseitigt nach 3Wochen weil es mein Vermieter nicht auf die Reihe bekam.
Seit gut 3-4Wochen bin ich dran einen Termin mit der Hausverwaltung zu vereinbaren,wir haben es aber noch nicht hinbekommen.
Nun habe ich eine neue größere Wohnung gefunden und habe meine alte wegen gesundheitlichen Gründen kündigen wollen.
Jetzt schreibt mir mein Vermieter,dass ich unfähig seie einen Termin zu akzeptieren,aber ich arbeite in der Gatronomie und bin tags wie nachts nicht da und wenn ich frei hab nicht in meiner Wohnung.Ich sollte jetzt noch 3Monate die volle Miete zahlen.
Was mache ich nun?

MFG Oximoxi

Regenmacher 08.06.2011 11:39

AW: Kündigung zwecks nicht repariertem Wasserschaden
 
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung kürzer als mit der gesetzlichen Frist kündigen wollen, benötigen Sie ein Attest des Amtsarztes.

Alles andere ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung.


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