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Carmen1452 29.07.2011 10:15

Fristlose Kündigung durch Mieter
 
Hallo,

meine Eltern hatten Vermietet. Mit der Mieterin gab es ein kleines Problem wir fanden das ihr Wasserverbrauch zu hoch war. Wir haben ihr das auch mitgeteilt und sie hat es abgestritten. Wir haben dann gesagt das geht nicht weil die Nebenkosten nur als Pauschale berechnet wurden und wir der Meinung das waren sie mit ihrem Verbrauch über der Pauschale war. Wir haben sie daraufhin gekündigt aber mit 6 Monate Kündigungsfrist. Sie hat dann selber noch mal schriftlich die Wohnung gekündigt und zwar mit 3 Monaten Frist auf den 1 September. Wir gingen davon aus dass sie dann noch im August da ist. Jetzt ist sie aber gestern einfach ausgezogen und hat einen Brief mit den Schlüsseln in den Briefkasten geworfen. In dem Brief stand das sie fristlos Kündigt mit Rücksprache ihre Anwalts. Begründung war Baustellenlärm. Mein Vater renoviert gerade das Treppenhaus. Die Renovierung war aber angekündigt sie hat das gewusst dass wir renovieren. Er hat neu tapeziert und das Treppengeländer zum Teil abmontiert. Aber das betrifft sie gar nicht so weil sie im Erdgeschoss wohnt. Es lag im Treppenhaus ein bisschen Holz rum. Aber man kam noch sehr gut durch selbst mit einer Person im Rollstuhl alles kein Problem. Der Lärm war auch so gut wie nicht vorhanden. Mein Vater hat vielleicht 6 Löcher mal gebohrt und ein bisschen mit dem Multimaster Bretter vom Geländer zerschnitten. Dann schrieb sie noch wegen Geschrei wir wären laut gewesen. Auch das kann nicht so stimmen. Wir waren vielleicht ein oder zwei Mal am Tag höchstens kurz mal für ein paar Minuten laut. Aber das auch nicht jeden Tag. Also ich kann das nicht als Lärmbelästigung empfinden. Ich würde jetzt gerne wissen ob ihre fristlose Kündigung auch rechtens war. Sie hat nämlich zu uns überhaupt nichts deswegen gesagt gar nichts. Sie war einfach weg.

Mfg Carmen1452

Regenmacher 29.07.2011 12:51

AW: Fristlose Kündigung durch Mieter
 
1. Der hohe oder höhere Wasserverbrauch einer Mieterin ist auf keinen Fall ein Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses.

2. Mit dem Anwalt der Mieterin sollte sich dann ebenfalls ein Anwalt von Ihrer Seite beschäftigen. Ein Forum mischt sich nicht in Angelegenheiten ein, in denen schon ein Anwalt involviert ist.

Recht-Einfach 29.07.2011 13:45

AW: Fristlose Kündigung durch Mieter
 
Hier muss ich meinem Vorredner zustimmen.

Der höhere Wasserverbrauch hätte nicht zu einer Kündigung Ihrerseits gereichen können.
Ebenso scheint die fristlose Kündigung der Mieterin in meinen Augen unwirksam.

Da aber bereits ein Anwalt eingeschaltet ist, sollten Sie diesen Weg auch nicht scheuen und rechtsicheren Rat einholen. Dies können Sie auch hier im Forum:
Onlineberatung durch Anwalt für Mietrecht


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht Einfach

peryair 29.07.2011 19:33

AW: Fristlose Kündigung durch Mieter
 
mal dazwischenfrag..

wieso ist die fristgemäße kündigung seitens des vermieters nicht rechtens?

Recht-Einfach 29.07.2011 20:18

AW: Fristlose Kündigung durch Mieter
 
Weil der zu hohe Wasserverbrauch in meinen Augen keinen ausschlagkräfitigen Grund liefert, der die Kündigung seitens des Vermieters rechtfertigt:
Die fristgerechte Kündigung durch den Vermieter


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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