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Musashi 29.08.2011 23:08

Tod des Mieters (Gewerbe)
 
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Regelung bei Gewerbemietverträgen.

Wie der Titel schon verrät würde ich gern Wissen ob es eine Regelung, wie bei Wohnmietverträgen, auch für Gewerbeimmobilien gibt.

Also was passiert wenn der Mieter ein Gewerbe betreibt und alleiniger Mieter ist z.B, bei einer KG oder einfach nur als e.K. und das nicht näher im Mietvertrag festgelegt ist?

Es gibt keinen expliziten Fall dazu, das beschäftigt mich einfach nur, da ich nicht weiß, wonach das Mietende dann festgelegt ist.

Ich kann mir nicht vorstellen wie der § 580 BGB da greifen könnte :confused:
oder das man einfach mal guckt wie lange die Kaution gereicht hätte:D oder das der Vermieter dann einfach Pech hat.

oder sollte es dann doch so sein, dass es die Erben ausbaden müssen und vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen müssen, da der Gesellschafter eh voll haftet. Und was wäre dann aber einer GmbH mit nur einem Gesellschaftler...

Über eine erleuchtende Antwort würde ich mich sehr freuen.

Regenmacher 30.08.2011 11:51

AW: Tod des Mieters (Gewerbe)
 
Zitat:

Über eine erleuchtende Antwort würde ich mich sehr freuen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie in einem Forum für Mietrecht, das sich zu 99,9% mit Wohnraum beschäftigt, keine Erleuchtung erhalten.

Die gibt es eine Tür weiter bei einer online-Beratung durch einen Anwalt

http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html,

oder in einer Anwaltskanzlei vor Ort.

Recht-Einfach 30.08.2011 12:46

AW: Tod des Mieters (Gewerbe)
 
Hallo,

das Mietrecht für Gewerberaum ist leider sehr stark frei gestaltbar. Das bedeutet, dass jede einzelne Regelung innerhalb eines Vertrages möglich ist und es keine sonderlichen gesetzlichen Schutzmechanismen wie bei Mietrecht für Wohnraum gibt.

Hier sollten Sie sich wirklich einmal Rat bei einem Anwalt oder unserer Online Beratung durch einen Anwalt einholen.


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