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Ditz 29.09.2011 10:07

Langfristiger Mietvertrag gültig?
 
Hallo, folgendes steht im Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird über die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, wird er nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist vom Mieter gekündigt verlängert er sich um weiter 5 Jahre. Nach diesen 5 Jahren wird er zu einem unbefristeten Mietvertrag mit jährlicher Verlängerung.
Die Fakten: Mietbeginn war 1.2006, es wurde in 2010 keine Kündigung ausgesprochen und der Vertrag verlängerte sich automatisch um weitere 5 Jahre.
Eigenbedarf wurde für die gesamte Mietdauer ausgeschlossen. Bei Verkauf des Hauses muß der Käufer den bestehenden Mietvertrag übernehmen.
(so steht es im Vertrag)
Auf Grund der langfristigen Zusage und auch bisher sehr gutem Verhältnis zum Eigentümer haben wir eine Menge investiert wie z.B. Einbau einer Sauna, Überdachung der 20qm Terasse, Brunnenanlage zur Gartenbewässerung und viele Kleinigkeiten die auch zu einer Wertsteigerung des Hauses führten.
Nun meldet der Eigentümer (sehr vorsichtig) in Kürze Eigenbedarf an, da sein Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen möchte, er aber nur eine 63qm (??) Eigentumswohnung hat.
Gleichzeitig wird schriftlich eine Mieterhöhung von 80€ angekündigt (die jedoch Formfehler enthielt). Der Eigentümer wird die Formfehler beseitigen und wir werden auch dieser Mieterhöhung zustimmen, da sie immer noch unter dem Mietspiegel liegt.

Nun meine Frage: Die Gesetzgebung spricht in dem Zusammenhang nur von unbefristeten oder Zeitmietverträgen. Welche Regelung gilt denn nun für uns?
Bei einem befristeten Vertrag müssen doch Gründe angegeben werden, oder?
Gibt es Regelungen für "langfristige Verträge"?

Danke für Eure Hilfe

Regenmacher 29.09.2011 14:52

AW: Langfristiger Mietvertrag gültig?
 
Dieser Mietvertrag wäre z.B. vor 20 Jahren in dieser Form möglich gewesen. Seit 2001 gilt das neue Mietrecht und demnach sind solche Verlängerungen nicht mehr möglich.

Aber schon bei Abschluss des Vertrages in 2006 wäre dieser Vertrag nur als qualifizierter Mietvertrag gültig gewesen. Qualifiziert bedeutet, dass das Ende der Vertragslaufzeit durch ein besonderes Ereignis wie Eigenbedarf, Abriss des Hauses oder Verkauf der Wohnung feststeht. Dieses scheint aber in Ihrem Vertrag nicht genannt worden sein.

So wie es aussieht haben Sie einen unbefristeten Mietvertrag, den Sie jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen können, Ihr Vermieter aber nur mit wichtigem Grund (Eigenbedarf durch dieTochter). Bei über 5 jähriger Mietzeit betrüge die Frist 6 Monate.

Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

Wegen der getätigten Investitionen sollten Sie sich beizeiten von einem Anwalt beraten lassen.

peryair 29.09.2011 19:01

AW: Langfristiger Mietvertrag gültig?
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 3972)
.....

Wegen der getätigten Investitionen sollten Sie sich beizeiten von einem Anwalt beraten lassen.

dazu braucht man doch eigentlich keinen anwalt.
es gibt doch nur zwei möglichkeiten:
1. alles in den ursprungszustand zurückversetzten
2. den nachmieter versuchen die änderungen für summe X zu verkaufen, falls auch der vermieter einverstanden ist.

Regenmacher 30.09.2011 18:50

AW: Langfristiger Mietvertrag gültig?
 
@peryair

Bevor man antwortet, sollte man die Frage etwas genauer lesen. Hier wird nicht von einem möglichen Nachmieter, sondern von einem Eigenbedarf des Vermieters gesprochen.

Und ein Anwalt ist ratsam, der wird sich mit den Dingen, die da heißen "auf Treu und Glauben" besser auskennen als ein Forum.


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