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altilux 04.03.2009 18:08

Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen
 
Mietvertrag unter falschen Voraussetzungen
Vermieter geht leer aus, Mieter greift tief in die Tasche, Makler freut sich... kann das im Sinne des Verbrauchers (Mieters/Vermieters) sein?

Hallo,


ich wollte umziehen und habe mir eine Wohnung gesucht.
Zu meinem bedauern war die "beste" Wohnung durch einen Makler "belegt", was natürlich unerhebliche Mehrkostenverursacht. Naja, kann man nichts machen.

Wir haben uns die Wohnung angeschaut und whärend wir die Selbstauskunft ausfüllten, erwähnten wir, dass wir 3 Katzen haben. Der Makler erwiederte, dass er dies klärt und machte deutlich, dass dies kein Problem darstellen wird.

Der Mietvertrag kam zu Stande und eine bevollmächtigte Person des Vermieters (Mutter) unterzeichnete den Mietvertrag mit uns im Büro des Maklers. Eine Diskussion gab es nicht - reingekommen, unterschrieben, gegangen. Schließlich dachten wir, dass alles geklärt sei.

Dann kam der Tag der Wohnungsübergabe (etwa einen Monat nach Unterzeichnung), die mit dem Vermieter durchgeführt wurde. Wir erwähnten auch die 3 Katzen, in Hinblick darauf, dass dies geklärt sei. Der Vermieter war sehr verwundert, wisse angeblich von nichts.

3 Tage später bekamen wir einen Brief, dass wenn wir mit mehr als einer Katze einziehen würden, eine fristlose Kündigung ins Haus flattern würde. Wir waren sehr erstaunt, da wir doch dem Makler deutlich machten, dass wie mehr als eine Katze haben. Nach Rücksprache mit dem Makler verstand dieser angeblich die Welt auch nicht mehr... 3 Parteien, wo eine Provit machte (Makler) und die andern leer (Vermeiter), beziehungsweise geprellt ("Mieter") dastehen.

Der Mietvertrag wurde unter falschen Vorraussetzungen unterschrieben - "Katzenverbot".
Da eine Schlammschlacht unausweichlich gewesen wäre, meine Freundin keine Kraft und ich keinen Nerv für ein solches Mietverhältnis mit vorprogrammiertem Stress haben, hatten wir keine andere Wahl, als den Mietvertrag zu beenden, bevor er richtig begonnen hat.

Hinterher kam heraus, dass die Zeit des Maklers seit Januar abgelaufen sei und er eigentlich die WOhnung nicht mehr vermieten dürfe. Die Vermieter gaben jedoch kleinbei.
Anscheinend drückte der Makler ohne die Katzen zu erwähnen den Mietvertrag durch, um die Provision zu erhalten.

Nun will jedoch der Makler die Provision nicht mehr rausrücken - er sei angeblich im Recht, ABER: Hätte die Konversation zwischen Makler und Vermieter "richtig" funktioniert, dann wäre es in KEINEM Fall zu einem Mietvertrag gekommen. Es kann ja nicht sein, dass ein Makler unter der Verschleierung der Umstände einen Mietvertrag "durchdrückt", nur um Provision zu kassieren, egal was dann weiter passiert...

HILFE - 1000 Euro Provision nun weg !?


Mit freundlichen Grüßen
Christopher Pohl

Recht-Einfach 04.03.2009 18:39

Hallo Christopher.

Ich sehe dich nach Schilderung des Falles definitiv im Recht!

Problem: Ein Rechtstreit wird wohl unausweichlich sein.

Mein Rat: wende dich an einen Mieterverein. Optimalerweise einen mit Mieterschutzversicherung. Diese sichert dich gegen Kosten für einen Rechtstreit ab. Kläre den Sachverhalt mit dem Mieterverein und vielleicht lässt ein rechtlich fundiertes Schreiben des Vereins oder auch eines Fachanwalt für Mietrecht Euren Makler zur Vernunft kommen.

Sollte dem nicht so sein wird es vermutlich zum Rechtstreit kommen müssen.


Freundliche Grüße und viel Erfolg,


Mietrecht-Einfach

altilux 04.03.2009 18:46

danke für die schnelle Antwort
 
Hallo,


ich werde morgen nochmal telefonisch mit dem Chef des Maklers sprechen und die Einzelheiten darstellen, denn ich bin der Ansicht, dass der Makler nicht alles gegenüber seinem Chef erwähnte.

Sofern dies auch keine Einigung nachsich zieht, werde ich - wie auch empfohlen - einen Mieterschutzverein in meiner Umgebung aufsuchen und rechtliche Schritte einleiten.

Ich halte euch auf dem Laufenden.


Einen schönen Abend,
Chris

altilux 25.03.2009 09:19

Ich habe die Sache an den zuständigen Mieterschutzverein übergeben, welche mir auch Recht einräumen und nun weiter agieren. Zunächst auf außergerichtlicher Ebene.

Recht-Einfach 25.03.2009 19:06

Danke für die nachträglichen Informationen.

Ich drücke die Daumen, dass alles klappt wie gewünscht!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

altilux 16.07.2010 14:20

AW: Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen
 
** UPDATE **

Hallöchen nach langer Zeit


Wie bekannt, hat sich der Immobilienmakler auf außergerichtliche Schreiben meinerseits nicht geäußert. Auch telefonische Anfragen blieben bei der Sekretärin stecken.

Die erste Nachricht bekam ich, als ich ein offizielles Mahnverfahren (23 EUR) über das Gericht einleitete - natürlich wurde diesem komplett wiedersprochen.

Weitere 110 EUR ärmer und bei einem aktuellen Streitwert von etwa 1100 EUR (ehemals 900 EUR) sind wir nun bei der schriftlichen Auseinandersetzung beim Amtsgericht angekommen. Sollte dieses zu keinem Ergebnis kommen - was ich hoffe, denn schriftlich ist alles immer etwas schwierig zu erklären - kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, worauf ich eigentlich spekuliere.

Na mal sehen wie es weiter geht :D


Grüße
Chris
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"Recht haben und Recht bekommen ist wie Schwarz und Weiß..."

Orion 21.07.2010 13:09

AW: Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen
 
schau mal genau in deinen mietvertrag, was da eigentlich zum thema tierhaltung steht.

steht dort nicht ausdrücklich drin, dass du keine katzen halten darfst, dann kann es dir nicht verboten werden.

folgendes sollte dir klar sein:
sollte die betrachtung des mietvertrages ergeben, dass du formaljuristisch doch katzen hättest halten können (was der vermieter sagt ist egal, hier gilt das geschriebene wort im MV.), kannst du zwar den vertrag immer noch ordentlich kündigen (aus welchem grund auch immer), aber der der makler hat seine leistung erbracht, indem er für das zustandekommens des MV verantwortlich ist, und damit ist er provisionsberechtigt.

genaues zur tierhaltung im MV siehe hier:
Zitat:

Bezüglich der Tierhaltung in einer Mietwohnung gibt es meistens folgende Klauseln im Mietvertrag:
- Der Mietvertrag verbietet eine Tierhaltung.
- Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
- Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.
- Der Mietvertrag enthält keine Regelung bezüglich der Tierhaltung.

Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten.
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90).
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).

Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen - LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).

Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung.

Sie dürfen dann übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist. Dies wird aber auch unterschiedlich von den einzelnen Gerichten beurteilt, siehe unten unter den Urteilen.

Zu beachten ist auch, dass es zu keiner Überbelegung mit Tieren kommt, bei einer 40 qm Wohnung sah ein Richter des AG München zwei Rehpinscher als "normal" an. (AZ: 473 C 30536/00). Auch 20 Katzen sind zuviel - wenn der Mieter sich weigert Tiere abzuschaffen ist auch eine fristlose Kündigung rechtens. AG Neustadt a. Rübenberge (AZ: 48 C 435/98).

Der Mietvertrag enthält keine Regelung bezüglich der Tierhaltung.

In diesem Fall gilt, dass solche Kleintiere gehalten werden, von denen weder Störungen noch Schädigungen ausgehen. Die Haltung solcher Kleintiere gehört zum sogenannten "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietwohnung. "Kleintiere" sind zum Beispiel Meerschweinchen, Ziervögel, Fische, Zwergkaninchen oder Hamster. Ob jedoch auch Katzen und Hunde zum "vertragsgemäßen Gebrauch" einer Mietwohnung gehören, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Zum Teil wird angenommen, dass die Haltung eines Hundes oder einer Katze heute zur allgemeinen Lebensführung und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehören, wenn durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintritt. Andere Richter hingegen sind der Ansicht, dass in städtischen Wohngebieten oder im Mehrfamilienhaus Katzen- und Hundehaltung nicht zum normalen Mietgebrauch gehören. Hier sollten Sie Ihren Vermieter fragen, bevor sich sich ein Hund oder eine Katze anschaffen.


Urteile zur Tierhaltung:

Das Halten von Schlangen ist in der Wohnung erlaubt, solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Auch wer sich weigert, die Schlangen abzuschaffen, riskiert keine Kündigung, denn der Vermieter muss trifftige Gründe nennen, etwa einen Ausbruch der Schlangen. Ängstliche Nachbarn, reichen nicht. AG Bückeburg. (AZ: 73 C 353/99 - 9/00)
Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Hundes, muss er triftige Gründe haben, zum Beispiel wenn der Mieter einen Kampfhund hält. LG Nürnberg-Fürth (AZ: 7 S 3264/90), oder wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt. AG Hamburg-Altona (AZ: 316 a C 97/89). Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird. LG Hamburg (AZ: 311 S 230/97).
Die Haltung von Hunden gehört zumindest in Großstädten nicht zur vertragsgemäßen Nutzung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mieter sind deshalb - auch bei kleinen Hunden - auf die Zustimmung der Vermieter angewiesen. Diese kann die Zustimmung auch dann verweigern, wenn keine konkrete, sondern nur eine abstrakte Gefährdung durch den Hund vorliegt. Die Tierhaltung in Großstadt-Mietwohnungen gehört nur dann zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wenn jede Beeinträchtigung anderer Hausbewohner ausgeschlossen ist. Dies trifft auf Hunde nicht zu. AG Bochum (AZ: 45 C 29/97)

Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt. LG Mönchengladbach (AZ: 2 S 191/88); AG Schöneberg (AZ: 6 C 550/89); AG Mannheim (AZ: 11 C 269/78). Zumindest solange Katzenhaltung im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten. LG Braunschweig (AZ: 6 S 458/99). Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist. AG Bonn (AZ: 8 C 731/93)

Elster und Leguan sind Kleintiere, deshalb im Käfig erlaubt. AG Köln (AZ: 205 C 130/83)

Bis zu fünf Chinchillas sind in der Wohnung erlaubt. Sie sind Kleintiere, sie werden in Käfigen gehalten, und es gibt keine Geruchs- oder Lärmbelästigungen AG Hanau (AZ: 90 C 1264/99-90.

Eine Einzimmerwohnung ist grundsätzlich als ungeeignet zum Halten zweier ausgewachsener Schäferhunde anzusehen. AG Frankfurt/Main (AZ: 33 C 4476/98).

Verunreinigt der Hund das Treppenhaus und kommt es deshalb zu Geruchsbelästigungen, ist eine Mietminderung um 20 % möglich. AG Münster (AZ: 8 C 748/94).
In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen. LG Mainz (6 S 87/94-04/96).

altilux 21.07.2010 13:20

AW: Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen
 
Moin Orion,

danke für die ausführliche Antwort.
In dem Standart-Mietvertrag steht so etwas drin "Andere Tiere als Kleintiere dürfen in der Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters in den Meiträumen gehalten werden."

Es ist jedoch von vorn herein klar gewesen, dass der Vermieter keinerlei Tierhaltung, fern von Kleintieren, dulden wird, was dem Makler von Anfang an bekannt gewesen sein muss.
Somit hat der Makler mir dies bewusst verschwiegen, um den Mietvertrag unterzeichnet zu bekommen und ist daher seiner Provision unwürdig!

Grüße
Chris

Orion 21.07.2010 13:54

AW: Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen
 
Zitat:

Moin Orion,

danke für die ausführliche Antwort.
In dem Standart-Mietvertrag steht so etwas drin "Andere Tiere als Kleintiere dürfen in der Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters in den Meiträumen gehalten werden."
diese zustimmung kannst du dir beim vermieter holen.
die zustimmung zur katzenhaltung kann ohne einen besonderen grund nicht verwehrt werden. ein besonderer grund wäre z.b. wenn personen mit katzenhaarallergie im haus wohnen.
die haltung einer katze oder eines hundes gehört heute zur allgemeinen lebensführung und zum vertragsgemäßen gebrauch der wohnung, solange dadurch keine belästigungen eintreten.
(LG münchen WM58,5 LG mannheim, MDR 62,89)


Zitat:

Es ist jedoch von vorn herein klar gewesen, dass der Vermieter keinerlei Tierhaltung, fern von Kleintieren, dulden wird, was dem Makler von Anfang an bekannt gewesen sein muss.
Somit hat der Makler mir dies bewusst verschwiegen, um den Mietvertrag unterzeichnet zu bekommen und ist daher seiner Provision unwürdig!
das ist eine vermutung von dir.
wenn der makler nicht vom vermieter darauf hingewiesen wurde, dass er ausdrücklich keine katzenhalter haben will, kann er das auch nicht weiterkommunizieren.
aber beweise das erstmal, dass der vermieter das dem makler sagte.

der makler hat nach wie vor seine tätigkeit ausgeführt: er hat einen vertrag zustandegebracht, womit er provisionsberechtigt ist.

um den provisionsanspruch des maklers anzufechten bleibt nur die frage zu klären, ob du einen vertrag unterschrieben hast, an dessen zustandekommen der makler beteiligt war. ob du hinterher auseinandersetzungen mit dem vermieter hast, ist dafür unerheblich.
du hattest den vertrag vorliegen und die möglichkeit, alle klauseln des vertrages zu prüfen. einschließlich der haustierklausel. hast du den vertrag dann unterschrieben, hast du damit auch die haustierklausel anerkannt, mit allen daraus erwachsenden folgen.

altilux 21.07.2010 14:10

AW: Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen
 
Hallo Orion,

den Beweis zu erbringen, dass der Makler von der strikten Verbietung der Tierhaltung gewusst hat, wird das geringste Problem sein, denn ich habe mit den 2 Parteien der Vermieterseite (eigentl. Vermieter + Mutter, die neben dem Mietobjekt wohnte) gesprochen, die ohne es misszuverstehen bekannt gaben, dass eine Tierhaltung in jedem Falle ausgeschlossen ist.

Dass ich den Vertrag mit der Klausel untereichnete war wohl ein wenig engstirnig, dachte ich doch, dass der Makler meine Interessen vertritt und das so regelt, wie gewünscht. Zudem sprach dieser (bewusst will ich meinen) die Tierhaltung nicht bei Vertragsunterzeichnung an, was mir aber erst hinterher auffiel...

Diese offensichtlichen Kundenwünsche von beiden Seiten MUSS der Makler gekannt haben, da dies die mehr oder minder einzige Einschränkung durch den Vermieter auf dieses Meitobjekt war.

Grüße
Chris


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