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joe2111 28.11.2007 17:03

Mietvertrag mündlich verlängert
 
Hallo,
kurz mal die Beschreibung unseres Problems. Meine Frau und ich wohnen seit 2003 in einem gemieteten Haus. Nun haben wir fristgemäß unseren Mietvertrag zum 1.11.2007 gekündigt. Leider gab es bei unserem neuen Haus Probleme mit dem Bezugstermin, dieser konnte erst zum 15.12.2007 erfolgen.
Darauf kontaktierten wir Ende August - Anfang September 2007 unsere bisherigen Vermieter und schilderten Ihnen die Lage, sie waren zwar nicht super erfreut, da ihre Tochter zum 1.11.2007 einziehen sollte, stimmten uns jedoch zu bis zum 15.12.2007 zu bleiben. Anwesend waren Meine Frau, ich, und das Vermieter Ehepaar.
Nun kann ich mich dunkel an mein damaliges 1.Semester Jura erinnern, wonach ein Mietvertrag nicht der Schriftform bedarf. Somit handelt es sich doch um einen befristeten mündlichen Mietvertrag, richtig?
Drei Wochen später ruft mich die Frau des Vermieters an und fragt scheinheilig ob wir schon vor dem 1.11.2007 ausziehen wollten. Ich erinnerte sie an unsere Absprache, sie sagte jedoch es wäre nicht so gewesen. Darauf hörten wir nichts mehr.
Heute flattert ein Schreiben Ihres Anwalts bei uns ein, wonach wir aufgefordert werden sofort das Haus zu räumen, da wir schriftlich gekündigt hätten und uns ansonsten eine Räumungsklage ins Haus stehen würde.
Wie seht ihr den Fall?
Gruß
Jörg

Recht-Einfach 29.11.2007 13:46

Hallo joe,

ich weiß nicht, ob du dich in diesem Artikel schon informiert hast.
Der mündliche Mietvertrag
Hiernach sind mündliche Mietverträge generell möglich, doch sehr unsicher für den Mieter.

Da du bereits ein Schreiben vom Anwalt hast hoffe ich, du hast eben so eine Rechtschutzversicherung.
In diesem Falle würde ich dir raten dich an einen Mietrecht Anwalt zu wenden, da das Problem doch ziemlich komplex ist.

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden, wie es bei dir weitergeht.


Grüße, Mietrecht-Einfach


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