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kate 06.03.2009 21:17

Plötzlich andere Angaben im zu unterschreibenden Mietvertrag
 
Ich hab eine Wohnung besichtigt und dann mündlich zugesagt. Bei Besichtigung hat mir der Vermittler eine monatliche Warmmiete von 400 Euro zugesagt. Jetzt hat er mit einen Mietvertrag mit einer Warmmiete von 41o Euro geschickt. Zusätzlich soll ich 200 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Das stand weder in der Wohnungsbeschreibung noch hat mich der Vermittler daraufhingewiesen.
Kann ich jetzt den Vertrag einfach nicht unterschreiben? Kann ich irgendwie belangt werden?

Recht-Einfach 06.03.2009 23:15

Hallo Kate,

wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wird, dann kommt auch kein Mietverhältnis zustande. Wenn der Vermieter irgendetwas anderes behauptet, könnte auch noch damit argumentiert werden, dass die Regulierungen im Mietvertrag von den mündlichen Zusicherungen abwichen.

Fazit:
Den Mietvertrag nicht unterschreiben und auf neue Suche gehen. Rechtlich kann dich meiner Meinung nach keiner belangen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Roccus 07.03.2009 08:16

Nicht unterschreiben.
Eine Bearbeitungsgebühr, was ist das denn ? Er läßt sich wahrscheinlich noch das Grüßen bezahlen.
So schnell wie möglich weg, von so einem Vermieter !
Selbst der Vorhalt, sie hätten bereits mündlich zugesagt, ist gegenstandslos, denn es war ein schriftlicher Vertrag vereinbart.

Ich würde ihn zappeln lassen und mir schnellstens eine neue Bleibe suchen.
Solche Leute haben in der Regel noch mehr solche Überraschungen bereit.

kate 07.03.2009 17:04

Danke erstmal für die Antworten. Das hat mir schon mal weitergeholfen.
Ich hab mir auch schon gedacht, wenn das jetzt schon so losgeht, was kommt da noch?
Naja, dann heißt es weitersuchen!


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