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Spriddi 15.03.2012 15:24

Untermietvertrag bei Arbeitslosigkeit
 
Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Ich ziehe zum 01.04.2012 in eine WG. Mein zukünftiger Mitbewohnen ist nun leider Arbeitslos geworden.

Da Ihm Mietzuschuss zusteht muss es ein Formular vom Vermieter ausfüllen lassen, da er jedoch vermeiden möchte würde er gerne einen Untermietvertrag abschließen.

Im Mietvertrag stehen wir beide als Mieter drin.

Geht sowas überhaupt :confused:

Recht-Einfach 15.03.2012 15:57

AW: Untermietvertrag bei Arbeitslosigkeit
 
Wenn Sie bereits Mieter sind lt. Mietvertrag, dann können Sie leider keinen Untermietvertrag abschließen.

Sie würden sich damit auch nur doppelt belasten. Zum Einen haften Sie für die Miete aus dem Mietvertrag und zum Anderen für die Miete aus dem Untermietvertrag.

So etwas sollten Sie im Zuge einer Wohngemeinschaft nicht unterschreiben!

Hier sollte Ihr Freund den schweren Weg zum Vermieter gehen und sich das kostenlose Geld vom Amt abholen! Darüberhinaus haben arbeitslose Mieter nicht unbedingt den schlechtesten Ruf, da der Mietzuschuss meines Wissens nach direkt auf das Vermieterkonto gezahlt wird. Das vermindert Mietausfälle und sichert die Miete zusätzlich!


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