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Probleme mit Nachbarin wg. Wege bzw. Transportrecht

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.06.2012, 01:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2012
Beiträge: 1
Standard Probleme mit Nachbarin wg. Wege bzw. Transportrecht

Hallo ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen oder einen Rat geben.
Wir haben vor 9 Monaten ein Haus gemietet mit einer besonderen Vereinbarung des Vermieters worin steht. Mutter und Schwester dürfen über das Grundstück zu Ihrem Beet laufen.
Jetzt haben wir folgendes Problem. Die zwei Damen sind unmittelbare Nachbarn. Bis vor ein paar Wochen gab es auch so keine Probleme.
Es kam nur immer öfters vor, daß auch Fremde Personen in unserem Garten ein und aus gingen. Außerdem geht die Schwester mindestens 10 mal am Tag in Ihren Garten.
Hierzu muss ich sagen, es gibt 3 Wege um dort hin zu gelangen. Öffentlich, Weg A ist die nördliche Seite und Weg B ist die südliche Seite. Jetzt haben wir mit unserem Vermieter gesprochen und nachgefragt in wie weit die Fremden Personen ein und ausgehen dürfen, denn laut Mietvertrag steht dort nichts. Genauso war unsere Frage da ja 3 Wege vorhanden sind, ob wir seine Schwester darauf hinweisen können, doch bitte ausschließlich die Nordseite zu benutzen, damit die Südseite (Weg B) für unsere Kleinkinder uneingeschränkt nutzbar zum spielen sein könnte sowie die Aufstellung der Wäschespinne, die auch schon seit Jahren dort steht. Er meinte kein Problem wir dürfen sie darauf ansprechen, denn Fremde haben nichts verloren. Wir haben eben nur dafür Sorge zu tragen, daß sie an ihren Garten laufen kann.
Jetzt hat unsere Nachbarin ein Problem mit uns, da wir Sie gebeten haben doch bitte keine fremde Personen einfach so herein spazieren zu lassen und eben den Weg A zu benutzen. Sie nahm es sehr persönlich - warum auch immer.
Nun kam ein Anwaltschreiben der Nachbarin wonach wir plötzlich mitgeteilt bekommen haben, sie hätte ein nach Grundbuchrecht von 1995 ein immerwährendes Gehrecht und wir dafür Sorge zu tragen haben, die Beeinträchtigungen Ihres Wegerechtes aufrecht zu erhalten. Genauso dürfe sie mit Transportgegenstände durch den Weg B ihr Holz transportieren oder sonstige GEgenstände in unserem Garten verlegen. Das heißt ja nun für uns, da ich ja nie weiß welchen Weg sie nehmen möchte, habe ich dafür zu sorgen, dass der Garten komplett frei gestellt wird für die Schwester nicht für uns. Wir haben somit ein eingeschränktes Gartennutzungsrecht? Aber wenn das schon so im Grundbuch drinnen steht, warum hat es dann der Vermieter auch nicht so uns mitgeteilt, denn er müsste es ja wissen, er ist ja schließlich der Eigentümer/Bruder. Aber wenn Jetzt fragen wir uns nur welche Beeinträchtigungen? Wir haben ihr die 3 Wege nicht versperrt oder ähnliches. Wir möchten einfach auch nur etwas Privatsphäre haben. Es wird ihr ja nicht gesagt sie darf nicht in ihr Beet, bloß langsam artet es in Schikane aus. Sie klingelt an unserer haustüre und meint, ich solle das Bobbycar entfernen, weil sie jetzt da durch laufen möchte. entschuldigung, ich habe 4 Kinder davon 2 Kleinkinder. Ich bin doch nicht am laufenden Band dahinter die Sachen hinterher zu räumen. Der Garten ist an der südlichen Seite Weg B 3 Meter breit und genau da möchte sie jetzt laufen. Das kann öfters am Tag vorkommen.
Im Nachhinein haben wir nun erfahren, dass unsere Vermieter selber bis vor 4 Jahren dort gewohnt haben und das selbe Problem hatten nur mit dem Unterschied sie haben sich woanders ein Haus gekauft und neu vermietet. Und meinten anscheinend damit sei das Problem gelöst.
Wir haben nun unseren Vermieter gefragt, ob die Aussage die seine Schwester uns anwaltschaftlich mitgeteilt hat, der Richtigkeit entspricht. Er sagt nichts dazu.
Für uns wäre die beste Lösung, wir werden den Garten nicht mehr benutzen. Das heisst auch nicht mehr Pflegen oder sonstige Kosten wie Grundstücksteuer u.ä. zu übernehmen. Denn anscheinend hat er es in 10 Jahren auch nicht geschafft für sein Eigentum einige Dinge klar zu stellen oder einfach eine Lösung für alle Beteiligten zu finden. Mein Vermieter denkt wir sollten dies alleine mit Ihr ausmachen. Er will mit ihr nichts mehr zu tun haben. Aber ich bin Mieter ich kann der Schwester doch nicht sagen was sie tun und lassen darf. Nachdem sie tagtäglich Ihre Meinungen ändert. Ich muss ja jeden Monat aufs neue mit Anwaltschreiben rechnen.
Was kann ich nun tun. Ausziehen möchte ich eigentlich nicht. Schule der Kinder usw. ist auch eine Kostenfrage.



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  #2  
Alt 21.06.2012, 11:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Probleme mit Nachbarin wg. Wege bzw. Transportrecht

Bitte, können Sie Ihr Problem nicht mit ein paar Sätzen beschreiben? Ich jedenfalls habe keine Lust einen Aufsatz zu lesen.
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Stichworte
transportrecht, wegerecht

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