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Mihmchen 02.07.2012 17:16

Fehlender Mietvertrag nach Versterben des Vermieters
 
Ich habe vor einiger Zeit eine Mietwohnung geerbt und muste feststellen das mein Onkel mit dem unverheiratetem Paar keinen Mietvertrag gemacht hatte da das Paar zu seinem Bekanntenkreis gehörte.Ich möchte das unverzüglich ein Mietvertrag gemacht wird doch das Paar weigert sich diesen zu unterschreiben.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich jetzt und muss in dem Vertrag das ursprüngliche Datum des Einzuges von vor 15 Jahren angegeben werden ?
Ist das nicht unterschreiben wollen ein fristloser Kündigungsgrund ?
Vielen Dank

Regenmacher 02.07.2012 18:17

AW: Fehlender Mietvertrag nach Versterben des Vermieters
 
Es gibt keine Pflicht zum schriftlichen Mietvertrag, der mündliche, den Ihr Onkel abgeschlossen hat, ist nach wie vor gültig. Wenn Sie jetzt einen schriftlichen Vertrag wünschen, müssen die Mieter zustimmen.

Sie sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, ob da noch was zu machen ist.


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