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Harburger 29.08.2012 11:41

Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
 
Hallo

ich habe seit 3 Jahren keinen Schriftlichen Mietvertrag .
Habe aber Nachweise über die Gezahlte Miete.

Nun möchte mir mein Vermieter Kündigen , welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten?

Danke für Eure Hilfe

Regenmacher 29.08.2012 12:32

AW: Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
 
Zitat:

Nun möchte mir mein Vermieter Kündigen , welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten?
Für die Kündigung eines Mietverhältnisses gibt es für den Vermieter genau genommen nur 3 Möglichkeiten. Prüfen Sie, ob eine davon zutrifft:

Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

Schauen Sie unter "K" wie Kündigung, was auf Sie zutrifft. Sollten Sie aber in einer sogenannten Einliegerwohnung leben, braucht der VM keinen Grund für eine Kündigung.

Sange 03.09.2012 08:41

AW: Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
 
Zitat:

Zitat von Harburger (Beitrag 5722)
Hallo

ich habe seit 3 Jahren keinen Schriftlichen Mietvertrag .
Habe aber Nachweise über die Gezahlte Miete.

Nun möchte mir mein Vermieter Kündigen , welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten?

Danke für Eure Hilfe

Die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

Entscheidend ist, dass der Vermieter immer und ausnahmslos eine schriftliche Begründung für eine Kündigung benötigt. Geregelt u.a. in § 573 BGB.

anitari 03.09.2012 10:52

AW: Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
 
Zitat:

welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten?
Die gesetzliche. Was für Dich, da Du noch keine 5 Jahre dort wohnst, 3 Monate zum Monatsende bedeutet.

Wenn Dir bspw. Dein Vermieter spätestens Morgen die schriftliche Kündigung, mit Angabe eines wichtigen Grundes, übergibt oder zusendet, wäre das zum 30.11. 2012 möglich.

Es gibt aber auch eine Ausnahme. Wenn Mieter und Vermieter gemeinsam im selben Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen. Dann kann der Vermieter auch ohne wichtigen Grund kündigen. Dann allerdings mit einer Frist von mindestens 6 Monaten.


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