Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
Hallo
ich habe seit 3 Jahren keinen Schriftlichen Mietvertrag . Habe aber Nachweise über die Gezahlte Miete. Nun möchte mir mein Vermieter Kündigen , welche Kündigungsfrist wären da einzuhalten? Danke für Eure Hilfe |
AW: Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
Zitat:
Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht Schauen Sie unter "K" wie Kündigung, was auf Sie zutrifft. Sollten Sie aber in einer sogenannten Einliegerwohnung leben, braucht der VM keinen Grund für eine Kündigung. |
AW: Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
Zitat:
Entscheidend ist, dass der Vermieter immer und ausnahmslos eine schriftliche Begründung für eine Kündigung benötigt. Geregelt u.a. in § 573 BGB. |
AW: Mündlicher Mietvertrag - Kündigungsfrist?
Zitat:
Wenn Dir bspw. Dein Vermieter spätestens Morgen die schriftliche Kündigung, mit Angabe eines wichtigen Grundes, übergibt oder zusendet, wäre das zum 30.11. 2012 möglich. Es gibt aber auch eine Ausnahme. Wenn Mieter und Vermieter gemeinsam im selben Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen. Dann kann der Vermieter auch ohne wichtigen Grund kündigen. Dann allerdings mit einer Frist von mindestens 6 Monaten. |
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