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LillyGreen 11.09.2012 11:04

Mietvertrag zurückschicken hinauszögern?
 
Also folgendes Problem: ich hab mich an einer Uni eingeschrieben, weil ich an meiner wunschuni nicht genommen wurde. Da beginnt die erste Vorlesung schon am 24. September. Ich habe aber Chancen beim nachrückverfahren an meiner wunschuni Erfolg zu haben und doch noch reinzurutschen. Allerdings weiß ich da erst frühestens am 17. September Bescheid. Jetzt hab ich eine Wohnung in Aussicht. Der Mietvertrag wurde mir zugeschickt. Offiziell gilt er ab 15. September. Aber ich hab überlegt ob ich's vllt rauszögern kann, den Vertrag zurückzuschicken. Hab geschaut, da steht keine deadline bis wann ich das zurückgeschickt haben muss. Würde wenn der markler mich anruft halt sagen, dass ichs schon los geschickt hab und mich doof stellen. Kann ich das machen??

Übrigens hab ich mich auch gewundert, dass die Zeile für die Unterschrift des Vermieters leer war. Sprich, ist doch dann noch gar kein Vertrag zustande gekommen, selbst wenn ich es unterschreibe oder?

Regenmacher 11.09.2012 15:13

AW: Mietvertrag zurückschicken hinauszögern?
 
Zitat:

Sprich, ist doch dann noch gar kein Vertrag zustande gekommen, selbst wenn ich es unterschreibe oder?
Der Vertrag wird zustande kommen, wenn er wieder beim Vermieter eintrifft und von ihm unterschrieben wird.

Wurde der Mietvertrag in doppelter oder einfacher Ausführung geschickt?

Zitat:

und mich doof stellen. Kann ich das machen??
Das kann und will ich nicht beurteilen. Aber warum versuchen Sie es nicht mit Ehrlichkeit?

anitari 11.09.2012 18:35

AW: Mietvertrag zurückschicken hinauszögern?
 
Zitat:

Übrigens hab ich mich auch gewundert, dass die Zeile für die Unterschrift des Vermieters leer war.
Kluge Vermieter unterschreiben eben erst nach dem der Mieter unterschrieben hat.;)

Zitat:

Sprich, ist doch dann noch gar kein Vertrag zustande gekommen, selbst wenn ich es unterschreibe oder?
Richtig. Der Vertrag ist erst zustande gekommen wenn der Vermieter unterschreibt.

Natürlich kannst Du es hinaus zögern den Mietvertrag, unterschrieben oder nicht, zurückzuschicken. Mußt aber evtl. damit rechnen/leben das der Vermieter die Wohnung anderweitig vermietet.

Kann ja gut möglich sein das er mehreren Interessenten einen Vertrag zugeschickt hat.


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