Mietvertrag zurückschicken hinauszögern?
Also folgendes Problem: ich hab mich an einer Uni eingeschrieben, weil ich an meiner wunschuni nicht genommen wurde. Da beginnt die erste Vorlesung schon am 24. September. Ich habe aber Chancen beim nachrückverfahren an meiner wunschuni Erfolg zu haben und doch noch reinzurutschen. Allerdings weiß ich da erst frühestens am 17. September Bescheid. Jetzt hab ich eine Wohnung in Aussicht. Der Mietvertrag wurde mir zugeschickt. Offiziell gilt er ab 15. September. Aber ich hab überlegt ob ich's vllt rauszögern kann, den Vertrag zurückzuschicken. Hab geschaut, da steht keine deadline bis wann ich das zurückgeschickt haben muss. Würde wenn der markler mich anruft halt sagen, dass ichs schon los geschickt hab und mich doof stellen. Kann ich das machen??
Übrigens hab ich mich auch gewundert, dass die Zeile für die Unterschrift des Vermieters leer war. Sprich, ist doch dann noch gar kein Vertrag zustande gekommen, selbst wenn ich es unterschreibe oder? |
AW: Mietvertrag zurückschicken hinauszögern?
Zitat:
Wurde der Mietvertrag in doppelter oder einfacher Ausführung geschickt? Zitat:
|
AW: Mietvertrag zurückschicken hinauszögern?
Zitat:
Zitat:
Natürlich kannst Du es hinaus zögern den Mietvertrag, unterschrieben oder nicht, zurückzuschicken. Mußt aber evtl. damit rechnen/leben das der Vermieter die Wohnung anderweitig vermietet. Kann ja gut möglich sein das er mehreren Interessenten einen Vertrag zugeschickt hat. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:55 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1