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chriss87 26.10.2012 14:01

Vermieter will Haus verkaufen
 
Seit einem Jahr habe ich mir ein kleines Haus gemietet.
Jetzt will mein Vermieter das Haus verkaufen.
Ich habe allerdings einen Staffelmietvertrag mit beidseitigen verzicht auf das Kündigungsrechts für vier Jahre. Das Mietverhältnis kann also est 2015 beendet werden.
Meine Frage:

Läuft bei einem eventuellen Verkauf mein Mietvertrag unter einem neuen Besitzer weiter?
Müsste der Vermieter mich ausbezahlen, falls er darauf bestünde dass ich noch vor Vertragsablauf ausziehe?

Regenmacher 26.10.2012 14:13

AW: Vermieter will Haus verkaufen.
 
Zitat:

Läuft bei einem eventuellen Verkauf mein Mietvertrag unter einem neuen Besitzer weiter?
Ja, denn der Verkauf des Hauses bricht nicht den Mietvertrag.

Zitat:

Müsste der Vermieter mich ausbezahlen, falls er darauf bestünde dass ich noch vor Vertragsablauf ausziehe?
Auch ja!

anitari 26.10.2012 14:51

AW: Vermieter will Haus verkaufen.
 
Zitat:

Läuft bei einem eventuellen Verkauf mein Mietvertrag unter einem neuen Besitzer weiter?
Jepp. Kauf bricht nicht Miete ist kein Sprichwort, sondern Gesetz. BGB § 566

Zitat:

Müsste der Vermieter mich ausbezahlen, falls er darauf bestünde dass ich noch vor Vertragsablauf ausziehe?
Darauf bestehen kann er gar nicht. Dich bestenfalls bitten. Ob Du dieser Bitte nachkommst hängt natürlich von den Konditionen (€uros) ab.:cool:

chriss87 26.10.2012 17:37

AW: Vermieter will Haus verkaufen.
 
Danke schon mal für die Antworten!

In wie weit würde dann so eine "Auszahlung" vom Vermieter aussehen? Würde dann die Miete hochgerechnet?

Und wie schaut es aus falls das Haus verkauft wird und der Mietvertrag dann in drei Jahren abläuft? Ich habe gehört ich hätte dann drei Jahre Bestandsschutz?

Regenmacher 26.10.2012 18:46

AW: Vermieter will Haus verkaufen.
 
Zitat:

In wie weit würde dann so eine "Auszahlung" vom Vermieter aussehen?
Das ist Verhandlungssache, da gibt es keine Regeln.

Zitat:

Und wie schaut es aus falls das Haus verkauft wird und der Mietvertrag dann in drei Jahren abläuft?
Dann erst hätte der Erwerber die Möglichkeit wegen Eigenbedarf eine Kündigung auszusprechen.

Zitat:

Ich habe gehört ich hätte dann drei Jahre Bestandsschutz?
Dieser Schutz könnte bei einer Umwandlung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu einer Eigentumswohnung zutreffen. Nicht in diesem Fall.

chriss87 10.11.2012 17:28

AW: Vermieter will Haus verkaufen.
 
Also nochmal zu meinem Verständnis:

Würde das Haus verkauft kann der Erwerber erst Eigenbedarf anmelden wenn mein Mietvertrag abläuft, da ich ja einen staffelmietvertrag mit beidseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts bis 2015 habe

anitari 11.11.2012 14:26

AW: Vermieter will Haus verkaufen.
 
Zitat:

Würde das Haus verkauft kann der Erwerber erst Eigenbedarf anmelden wenn mein Mietvertrag abläuft, da ich ja einen staffelmietvertrag mit beidseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts bis 2015 habe
Das es ein Staffelmietvertrag ist, ist unwichtig. Jedenfalls für eine Kündigung.

Wichtig ist der gegenseitige Verzicht auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung bis Monat x im Jahre 2015.

Damit ist jede ordentliche (fristgerechte) Kündigung, auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf, ausgeschlossen.

chriss87 11.11.2012 19:13

AW: Vermieter will Haus verkaufen
 
Puh... Dann bin ich ja schon mal erleichtert.
Vielen dank für die Antworten :-)


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