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Sprotte 08.02.2013 00:59

Wie verhalten bei Forderung des Vermieters zu Renovierungsarbeiten bei Auszug?
 
Hallo, als meine Tochter vor einigen Jahren in Hamburg eine Altbauwohnung aus den 20er Jahren bezog, wurde ihr vom Hausverwalter gesagt, dass sie nichts bei den Decken machen soll. Dahinter sei Stroh und man weiß nicht, was da alles passieren kann. Außerdem wären Stuckarbeiten an den sehr hohen Decken.

Ende Oktober hat sie nun wegen Umzug in eine andere Stadt die Wohnung gekündigt. (Leider per E-mail, was nicht anerkannt wurde) Somit folgte eine schriftliche Kündigung per Brief zum Ende Februar. Der Umzug fand Ende Dezember 2012 statt und am ersten Januar-Wochenende sind wir mit Mann und Maus nach Hamburg gefahren und haben die Wohnung renoviert. So schier hat sie zum Einzug nicht ausgesehen.
Der Hausverwalter hatte natürlich an diesem Samstag keine Zeit (Lust), die Abnahme zu machen. An einem Samstag würde er grundsätzlich nicht arbeiten... Somit erreichte meine Tochter das Einverständnis, die Schlüssel per Post an die Hausverwaltung zu senden, damit eine Abname gemacht werden kann. Dies war etwa am 15. Januar.
Abgemacht wurde noch telefonisch, dass man sich schnell kümmern wolle, auch um evtl. zum 1.2. einen Nachmieter zu bekommen, damit nicht zwei Monate die doppelte Miete gezahlt werden muss.
Was nicht kam war irgendein Zeichen aus Hamburg. In der letzten Januarwoche fragte meine Tochter per E-Mail bei der Hausverwaltung nach. Heute, nach einer weiteren Woche bekommt sie eine Mail, dass bei der Wohnungsvorbesichtigung noch Mängel festgestellt wurden, welche bis zum Ende des Mietverhältnisses noch beseitigt werden müssen. Die haben sich jetzt fast drei Wochen Zeit gelassen.
Das allein ist eine Frechheit, denn es bleiben gerade noch weitere drei Wochen bis zum 28. Februar und es ist einfach nicht fair. Die wissen, dass sie nicht mehr vor Ort wohnt und so ohne weiteres mal eben nach Hamburg fahren kann. Okay, das ist eine Sache, aber: man schreibt, dass unter anderem in drei Räumen die Decken zu streichen sind. Daneben sollen noch Ausbesserungen an Türen und Zargen (verschnörkelt) zu machen sein. Man geht davon aus, dass alle Arbeiten "fachgerecht" ausgeführt werden.

Nun hat meine Tochter nochmal im Mietvertrag nachgelesen. Dort steht natürlich nichts davon, dass die Decken nicht angerührt werden dürfen. Doch eine mündliche Aussage hat doch wohl auch eine Gültigkeit?!

Man bietet ihr noch höflich an, einen Kostenvoranschlag vom Maler erstellen zu lassen und die Kosten mit der Kaution zu verrechnen.

Mich würen dazu einfach mal ein paar Meinungen interessieren. Ich würde der Hausverwaltung gern ein paar Takte erzählen. Ich glaube ja, das ist reine Taktik. Die wollen von einem Fachbetrieb die Wohnung renoviert haben auf Kosten des Mieters. Was macht man richtig, wie geht man vor? Was mag denn wohl ein Maler dafür nehmen?

Natürlich ist sie nicht im Mieterbund oder sowas. Sie hätte auch sicher selbst bei einigem anders rangehen sollen, doch war sie mit einigen Dingen sicher überfordert und zu gutgläubig.

Regenmacher 08.02.2013 08:28

AW: Wie verhalten bei Forderung des Vermieters zu Renovierungsarbeiten bei Auszug?
 
Was ist im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen vereinbart, wie lange hat die Tochter dort gewohnt?

Wurde beim Einzug ein Protokoll angefertigt, in dem mögliche Vorschäden an der Mietsache notiert wurden?

Sprotte 08.02.2013 11:01

AW: Wie verhalten bei Forderung des Vermieters zu Renovierungsarbeiten bei Auszug?
 
Ich werde mir den Mietvertrag von meiner Tochter nochmal schicken lassen oder sie soll mir die Passage vorlesen.

Ein Übergabeprotokoll wurde mit Sicherheit nicht gemacht. Aber auch danach werde ich sie nochmal fragen und mich hier wieder melden. Danke schonmal.


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