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anonym 01.03.2013 08:30

Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag
 
Hallo,

ich stehe vor einem riesen Problem, daher äußere ich nun hier mein Anliegen: Ich habe diese Woche eine Wohnung bezogen, die ich ab dem 15.03.2013 gemietet habe. Für diese war zudem eine Provision fällig, die ich - theoretisch - via Rechnung zu begleichen habe. Das ich bereits einziehen konnte, lag daran, dass meine neue Vermieterin mir bereits die Schlüssel bei Vertragsunterschrift gab und mir mitteilte, dass es okay sei, trotz dessen, dass das Mietverhältnis erst zum 15.03. beginnt.

Nun ging ich davon aus, dass ich Provision, etc. von einem Job zahlen könnte, den ich nun nicht mehr habe. Da die Wohnung nun nicht finanzierbar ist, stellt sich mir die Frage, wie ich nun vorzugehen habe? Ist es irgendwie möglich, dass ich aus dem Mietvertrag und der Zahlung der Provision rauskommen kann? Ich bin über jede Art von Hilfestellung dankbar!

Danke, danke!

Regenmacher 01.03.2013 11:32

AW: Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag
 
Zitat:

stellt sich mir die Frage, wie ich nun vorzugehen habe?
Diese Frage nach dem "wie" dürfte sich doch garnicht stellen. Sie sind wichtige Verträge eingegangen, die Sie nicht einhalten können. Das nennt sich Vertragsbruch. Sie sollten deshalb ganz schnell Ihre Vertragspartner über die neue Situation informieren und um eine Auflösung bitten.

Diese Kulanz gilt es mit allen möglichen Worten und Taten zu erbitten. Ein Recht darauf haben Sie aber nicht. Ihr Plan müsste sein, dass niemand vor Gericht geht und die Forderungen einklagt. Dann kämen noch die Anwalts und Gerichtskosten dazu.

Die Frist zur Wohnungskündigung beträgt 3 Monate, d.h., wenn Sie bis zum 4. März schriftlich gekündigt haben, endet der Vertrag am 31. Mai.

anonym 01.03.2013 14:27

AW: Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag
 
Danke für die erste Antwort. Das meine Situation prekär und untypisch ist, ist mir durchaus bewusst. Ebenso das es wohl schwierig aus dieser zu kommen. Dennoch sei nochmal explizit danach gefragt, da der Mietbeginn laut Vertrag erst der 15.03 ist, ob man nicht vor dieser Verpflichtung zurück treten kann? Ich vergleiche dies gerade mit anderen Möglichkeiten (bspw. einem Kauf von Etwas / Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht bei anderen Verträgen)

Bei Wohnungen besteht natürlich ein gesonderter Fall, doch gibts nicht Etwas in diese Richtung führend?

Nochmals Danke!

Regenmacher 01.03.2013 15:09

AW: Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag
 
Zitat:

(bspw. einem Kauf von Etwas / Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht bei anderen Verträgen)
Bei einem Mietvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht. Und die Verträge, bei denen es das gibt, sind zu 99% per Internet, Telefon, o.ä. zustande gekommen.

Das einzige, das es für Sie gibt, ist der Kniefall vor dem Makler und dem Vermieter. Aber das hatte ich ja bereits geschrieben.

Sange 02.03.2013 08:54

AW: Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag
 
Ich stimme @Regenmacher zu.

Mit dem "Kniefall" ist wohl ein "Mietaufhebungsvertrag" gemeint, der in solchen Fällen möglich ist. In diesem Vertrag kann alles, auch spezielles über Ratenzahlung oder ähnliches, vereinbart werden. Auch könnte der Vertrag fristlos aufgehoben werden.
Aber, wie schon mehrfach geschrieben, ist dies vom Vermieter abhängig.

Bei dem Makler sieht es m.E. etwas anders aus. Dieser hätte grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung seiner Provision. Auch hätte dieser mit der Aufhebung des Mietvertrages nichts zu tun. Hier müsste man mit dem Makler ein eigenes Arrangement treffen.


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