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flockekim 07.04.2013 18:15

Mietvertragsklauseln und Deponat
 
Vorab ich möchte nur wissen ob die 2 Folgenden Klauseln wirksam sind orginaler Worltaut lt. Mietvertrag darüber hätte ich gern schnell Rückantwort.

7.3 Die Schönheitsreparaturen müssen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem von dem Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden:
- alle drei Jahre: Küche, Bad, Dusche, Toilette
- alle fünf Jahre: sämtliche Wohn, Ess Schlafräume und Flure
- alle sieben Jahre: sonstige Nebenräume

7.4 Schönheitsreparaturen müssen fachgerechtausgeführt werden.

Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch den Vermieter diesen Verpflichtungen nicht nach, hat der Mieter dem Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder von Beauftragten des Vermieters zu dulden.

7.5 Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines von dem Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs an den Vermieter nach folgenden Grundsätzen zu bezahlen:

Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlags, liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 40%, länger als drei Jahre 60% und länger als vier Jahre 80% der Kosten. Der Mieter ist berechtigt statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen.

Ich muss dazu sagen unsere Ex Vermieter weigert sich die Kaution zu zahlen hat aber die Schlüssel und die Wohnungsabgabe so hingenommen am Ostermontag.
Und er hat uns selbst aber nicht die möglichkeit gegeben innerhalb einer Frist es selbst zu machen aber wir sollen ihn bezahlen??? Möchte wissen ob die obengenannten Klauseln rechtens sind.

Zudem stand da noch das die Wohnung vollständig geräumt und besenrein zu übergeben ist nicht das sie renoviert werden muss hoffe mir kann schnell wer helfen.

Sange 07.04.2013 19:20

AW: Mietvertragsklauseln und Deponat
 
Diese Klauseln sind m.E. unwirksam, da sie sich nicht auf den tatsächlichen Bedarf beziehen.

Die Kaution wird grundsätzlich nur dann sofort ausgezahlt, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist und wenn kein Sicherungsbedürfnis des Vermieters besteht.
Man denke z.B. an Betriebskostenabrechnung.

Spezielles sollte über einen Anwalt oder einen Mieterverein geklärt werden.


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